Landeshauptstadt: Kinderwagen im Hausflur
Mieter dürfen die Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern mitbenutzen. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 46/06) zufolge können Bewohner Kinderwagen oder Rollstühle im Hausflur abstellen, sofern dieser groß genug ist.
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Mieter dürfen die Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern mitbenutzen. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 46/06) zufolge können Bewohner Kinderwagen oder Rollstühle im Hausflur abstellen, sofern dieser groß genug ist. Darauf weist die Wüstenrot Bausparkasse in einer Pressemitteilung hin. Die Bewohner haben das Recht, für alle mit dem Wohnen „typischer Weise verbundenen Umstände“ die Gemeinschaftsflächen mitzunutzen, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen, so das Gericht. Dies gilt auch für die Besucher und Lieferanten des Mieters. So können zum Beispiel Pakete oder Waren, die während der Abwesenheit des Mieters angeliefert werden, im Hausflur vorübergehend abgelegt werden. pnn
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