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Landeshauptstadt: Kirsch: Alle vier Vorwürfe haltlos

Kommunalaufsicht widerspricht Rechtsamt der Stadt, Kirsch darf Anfrage zu Uferwegen stellen

Stand:

Der Konflikt in der Potsdamer SPD-Fraktion um den Stadtverordneten Wolfhard Kirsch und den Uferweg am Griebnitzsee geht in eine neue Runde. Kirsch sagte gestern, er sehe alle Vorwürfe, die zu seinem Ausschluss aus der SPD-Fraktion führen sollten, entkräftet: „Alle vier Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen.“

Grundlage für Kirschs Aussage ist eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Kirsch hatte die Behörde gebeten zu prüfen, ob er eine Kleine Anfrage stellen darf, die sich mit dem Kauf von Ufergrundstücken befasst. In diesem Zusammenhang hatte ihm Anfang September auch die eigene Fraktion vorgeworfen, privates Interesse über sein Mandat als Stadtverordneter zu stellen. Zudem hatte das Rechtsamt der Stadt die Kleine Anfrage für unzulässig erklärt, da Kirsch befangen sei und sich in einer Interessenkollison befinde. Dieser Auffassung hat die Kommunalaufsicht nun widersprochen. Wie Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) bestätigte, darf Kirsch die Anfrage stellen. Diese hatte den Hintergrund, dass der von Kirsch beauftragte Rechtsanwalt mit einem Partner ein Grundstück am Griebnitzsee erworben hatte, über das der Uferweg verläuft. Die Stadt hatte daraufhin ein „gemeindliches Vorkaufsrecht“ nach Baugesetzbuch geltend gemacht – wollte das Grundstück also selbst kaufen. Dies wiederum veranlasste Kirsch, als Stadtverordneter besagte Kleine Anfrage zu stellen. Darin beruft er sich auf zwei Urteile des Potsdamer Verwaltungsgerichts, das dem damaligen Amt Fahrland ein Vorkaufsrecht bei Mauergrundstücken abgesprochen habe. Kirschs Frage ist nun, warum die Stadt Potsdam diese Rechtssprechung und damit die „Gewaltenteilung“ missachte – und wer dafür verantwortlich sei. Darauf werde die Stadt nun in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht antworten, sagte Exner. Zuvor solle Kirsch jedoch eine Erklärung darüber abgeben, ob er wirtschaftlich am Kauf des Griebnitzsee-Grundstücks durch seinen Anwalt beteiligt ist. Zudem werde die Stadt für ihr Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch vor Gericht ziehen, so Exner weiter. Denn bei den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 1999 handele es sich lediglich um Einzelurteile in erster Instanz – und die Begründung des Gerichts spreche eher für die Stadt. Denn das Gericht habe darauf verwiesen, dass das damalige Amt Fahrland zunächst ein Vorkaufsrecht nach Mauergesetz gehabt hätte – und deshalb das im Baugesetzbuch festgehaltene nicht brauche. Im Griebnitzsee-Streit versucht die Stadt Potsdam, ein Vorkaufsrecht für die ehemaligen Mauergrundstücke am Ufer durchzusetzen – was ihr laut Exner nach den von Kirsch angeführten Gerichtsentscheidungen auch zusteht.

Kirsch äußerte sich gestern enttäuscht darüber, dass sich SPD-Fraktionschef Mike Schubert nicht für die Vorwürfe gegen ihn entschuldigt habe: „Das ist eine Frage des Anstands.“ Im Rahmen des Fraktionsausschlussverfahrens – das an einer fehlenden Stimme zur nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit scheiterte – hatte Schubert Kirsch vorgeworfen, mit seiner Anfrage „gegen das Mitwirkungsverbot bei persönlicher Betroffenheit“ verstoßen zu haben. Dies gilt nach Meinung Kirschs nun mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht nicht mehr. Auch sei er nicht wie ihm vorgeworfen gegen das Uferwege- und Radwegekonzept der SPD: „Ich bin nach wie vor für eine öffentliche, fußläufige Durchwegung meines Gartens – aber auf rechtsstaatlichen Grundlagen“, so Kirsch. Damit sei gemeint, dass die Stadt die Grundstückseigentümer bei einer Enteignung zugunsten des Uferwegs entschädigen müsse. Laut Kirsch sei auch der Vorwurf, er habe mehr Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als Stadtverordneter kassiert als ihm zustehe, durch eine Stellungnahme des Rechungsprüfungsamtes der Stadt entkräftet. Dass der ihn vertretende Rechtsanwalt Christoph Partsch eine Strafanzeige gegen Fraktionschef Schubert gestellt habe (PNN berichteten), sei nicht seine Sache. „Wenn Herr Schubert meint, Herrn Partsch verleumden zu müssen, kann dieser dagegen vorgehen“, so Kirsch. „Ich werde ihn darin weder bestärken noch davon abhalten.“

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