Landeshauptstadt: Kirsch kann bauen – B-Plan gekippt Kein Einzelhandel
auf Sparkassen-Hof
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Babelsberg - Es wird kein Einzelhandelszentrum auf dem Innenhof des Sparkassengebäudes an der Babelsberger Rudolf- Breitscheid-Straße geben: Ungeachtet eines eindringlichen Appells des Baubeigeordneten Matthias Klipp (Bündnisgrüne) kippte die Stadtverordnetenversammlung gestern Abend den entsprechenden Bebauungsplan auf Antrag der Linksfraktion mit 25 zu 19 Stimmen.
Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis), der als Eigentümer und Investor auf dem Areal seine Befangenheit erklärte und nicht mit abstimmte, begrüßte die Entscheidung. Er finde sie „super“. Kirsch geht nun davon aus, dass die Verwaltung „fair“ handeln und die Baugenehmigung zügig erteilen wird. Der Wohnungsbauunternehmer beruft sich dabei auf eine Bauausschuss-Aussage von Oliver Graumann, Fachbereichsleiter Stadterneuerung und Denkmalpflege. Kirsch zufolge könne das Haus bis Weihnachten saniert sein. „Die Sparkasse kann bis Jahresende umziehen. Wir schaffen die Voraussetzungen“, so Kirsch – vorausgesetzt, die Baugenehmigung werde im Juni erteilt. Der Investor hat das Haus von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse erworben, nach Sanierung soll diese dort wieder einziehen. Im ersten und zweiten Stock will Kirsch Wohnungen ausbauen. Die Stadt wollte dagegen in Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes in Haus und Hof 2000 Quadratmeter Einzelhandelsflächen unterbringen. Dass diese vom Markt angenommen werden zog Rolf Kutzmutz (Die Linke) in Zweifel. Es seien in Babelsberg „Geschäfte mit großen Schaufenstern“ pleite gegangen. Daher sei kaum wahrscheinlich, „dass Geschäfte auf dem Innenhof funktionieren werden“. Kutzmutz verwies auf das Einkaufscentrum Weberpark, wo noch Geschäfte unvermietet seien. In dieselbe Kerbe hieb Ute Bankwitz (Bürgerbündnis): „Im Hinterhof gedeihen nur 99-Cent-Läden.“
Eine Abstimmungs-Niederlage mit 19 zu 26 Stimmen erlitt Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), als er den Antrag der Linken auf September verschieben lassen wollte. In der Debatte setzte sich der Baubeigeordnete vergebens dafür ein, einmal gesetzte Planungsziele „ohne Not“ aufzugeben. Nach dem Beschluss sagte Klipp den PNN, nun müsse geprüft werden, ob noch ein separater B-Plan-Aufhebungsbeschluss notwendig sei. Guido Berg
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