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Landeshauptstadt: Kirsch klagt gegen Betretungsrechte

SPD-Fraktion bekräftigt, dass Uferweg am Griebnitzsee öffentlich bleiben soll

Stand:

Babelsberg – Die SPD-Fraktion bleibt bei ihrem Beschluss, dass der Uferweg am Griebnitzsee öffentlich bleiben soll. Das sagte Fraktionschef Mike Schubert gestern den PNN auf Anfrage. Zugleich bestätigte er einen PNN-Bericht vom Wochenende, wonach sich der SPD-Stadtverordnete Wolfhard Kirsch als vom Eigentumsstreit am See betroffener Anlieger nicht ausdrücklich hinter diesen Beschluss stellt. In der Fraktionssitzung am Montagabend habe der Altbausanierer, der sich wegen der Betretungsrechte im Rechtsstreit mit der Stadt befindet, „nicht gesagt, dass er die Absicht hat den Weg zuzumachen“, so Schubert. „Zugleich hat Herr Kirsch aber auch nicht zugesichert, dass er den Weg öffentlich belassen will.“

Zuvor hatte Anwohner John Flüh den Verdacht geäußert, „dass Kirsch den Weg weg haben will“. Auf dem Grundstück von Flüh wird erstmals ein im Sommer des vergangenen Jahres erzielter Kompromiss umgesetzt. Dieser sieht vor, dass Grundstücksbesitzer den ehemaligen Weg der DDR-Grenztruppen als öffentlichen Weg auf eigene Kosten an das Seeufer verlegen. Dadurch können die Anlieger anschließend den weitaus größten Teil ihres Grundstücks künftig privat nutzen und zugleich die alte Terrassierung des Geländes aus der Zeit vor dem Mauerbau wieder herstellen.

Vor 1961 hatte sich das gesamte Ufer in Privatbesitz befunden. Im Zuge der Errichtung der DDR-Grenzanlagen waren die Ufergrundstücke enteignet worden, nach der Wende gingen die Grundstücke in Bundesbesitz über. Nach dem Mauergesetz sollte das „Teilungsunrecht“ aus DDR-Zeiten wiedergutgemacht werden. Nachdem das Bundesfinanzministerium begonnen hatte, erste Ufergrundstücke an erwerbsberechtigte Anlieger zu verkaufen, versuchte die Stadt ihrerseits in den Besitz des gesamten Uferstreifens zu gelangen, um darauf einen öffentlichen Uferpark zu errichten. In der seit zwei Jahren andauernden und bis heute nicht beendeten juristischen Auseinandersetzung musste die Stadtverwaltung per Gerichtsentscheid hinnehmen, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht für die Seegrundstücke besitzt und der Weg auch keine öffentliche Widmung hat. Aber auch die Anlieger mussten Federn lassen. So bestätigte das Oberverwaltungsgericht erst im Oktober des vergangenen Jahres, dass eine von der Stadt verfügte Veränderungssperre für den Uferstreifen Gültigkeit besitzt. Durch diese Veränderungssperre, so die Stadt, könne sichergestellt werden, dass das laufende Bebauungsplanverfahren für das Seeufer nicht unterlaufen werden kann. Wobei der Uferpark wegen der Rechtslage so nicht mehr entstehen kann.

Kirsch klagt nunmehr gegen das von der Stadt propagierte Betretungsrecht für den Uferweg. Sein Anwalt Christoph Partsch sagte den PNN, dass das Vorhandensein von freier Landschaft Voraussetzung für das Recht auf Betreten von Privatgrundstücken sei. Dies aber sei nicht der Fall, da die Villen einst bewusst mit gärtnerischer Verbindung zum Ufer errichtet worden seien. Es könne nicht sein, dass der zu DDR-Zeiten geschaffene Zustand juristischen Bestand erlangen dürfe.

Bekommt Kirsch Recht, könnte er den Uferweg in seinem Bereich unter Umständen schließen. Kirsch betonte gestern, dass er sich nicht öffentlich zum Thema Griebnitzsee äußern werde. In einer Erklärung wies er die Behauptung von Bündnis 90/Grüne zurück, er habe auf seinem Grundstück das Fundament für ein Bootshaus mauern lassen. Vielmehr habe ihm die Stadt bestätigt, dass er lediglich die rudimentären Fundamente des alten Bootshauses habe freilegen lassen, so Kirsch.

SPD-Fraktionschef Schubert betonte gegenüber den PNN, dass der Stadtverordnete Kirsch das Recht habe, als Privatperson für seine Positionen einzutreten. Walter Raffauf von der Initiative „Griebnitzsee für alle“ erinnerte daran, dass sich die Initiative „Historische UIferregion Griebnitzsee“ dafür ausgesprochen habe, dass der Uferweg öffentlich bleibt. Raffauf: „Kirsch ist immerhin Mitglied des Vereinsvorstandes.“ ERB

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