Landeshauptstadt: Kirsch will Uferweg schließen dürfen
Einsatz von Sicherheitspersonal geplant / Weitere Urteile betreffs Betretungsrecht zugunsten der Stadt
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Babelsberg – Neue Eskalation im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee: Der Anwohner und SPD-Stadtverordnete Wolfhard Kirsch will vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen, dass die Stadt Potsdam für den Fall einer durch ihn verfügten Sperrung des Uferwegs auf seinem Grundstück keine Möglichkeit mehr hat, dies rückgängig zu machen. Einen entsprechenden Antrag hat Kirschs Anwalt Christoph Partsch Mitte Januar beim Gericht eingereicht.
Darin heißt es, dass Kirsch beabsichtige, „durch Inanspruchnahme von privatem Sicherheitspersonal Dritte am Betreten seines Grundstücks zu hindern“. Zugleich soll der Uferweg laut dem Antrag durch ein Flatterband abgesperrt werden dürfen, das nach Auffassung von Partsch nicht gegen die derzeit gültige Veränderungssperre in dem Bereich verstoße – weil es sich nicht um eine bauliche Anlage handele. Außerdem will Kirsch durchsetzen, ein Schild mit der Aufschrift: „Privatgrundstück! Betreten verboten, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt!“ aufstellen zu dürfen. Rechtsanwalt Partsch sagte gestern den PNN, dass ein Urteil zugunsten seines Mandanten nicht automatisch dazu führen würde, dass der Uferweg auf dem Grundstück von Kirsch versperrt werde. „Meinem Mandanten geht es um die Klärung der Rechtslage.“
Diese ist tatsächlich ungeklärt. Als im November mehrere Griebnitzsee-Anwohner – darunter befand sich nicht der SPD-Stadtverordnete Kirsch – den Uferweg auf Höhe ihrer Grundstücke absperrten, erreichte die Stadtverwaltung auf juristischem Weg, dass der Uferweg wieder freigegeben werden musste. Bei der Interessensabwägung zugunsten der Stadt war unter anderem angeführt worden, dass der Uferweg als Verkehrsweg ausgeschildert sei und es den Anliegern zuzumuten sei, dass der Uferweg bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren ein öffentlicher Weg bleibe.
Im Dezember wiederum bekamen drei von acht klagenden Anliegern vor dem Verwaltungsgericht Potsdam dahingehend Recht, dass ihre Grundstücke keine freie Landschaft mit allgemeinem Betretungsrecht seien, sondern private Gartengrundstücke. Zwar wurde daraus abgeleitet, dass diese Anlieger theoretisch das Recht hätten, ihre Grundstücke abzusperren – doch bislang hat keiner der siegreichen Anlieger davon Gebrauch gemacht.
In dem von Partsch eingereichten Antrag heißt es, dass es Kirsch nicht zugemutet werden könne, „weiterhin auf die Inbesitznahme seines Grundstücks zu verzichten“. Als wichtiges Argument wird angeführt, dass die Berufung der Stadt auf das Straßenverkehrsrecht – so wie im November geschehen – nicht gelten könne, da der Uferweg nicht gewidmet sei.
Der Anwalt der Stadt, Uwe Graupeter, sieht der anstehenden Gerichtsentscheidung über Kirschs Antrag „gelassen“ entgegen. Wie Graupeter den PNN sagte, habe die Stadt bei dem erfolgreichen Prozess im November neben dem Straßenverkehrsrecht „noch etwa ein halbes Dutzend andere Argumente“ anbringen können. Mittlerweile seien auch die anderen fünf Urteile im Verfahren um die Betretungsrechte entschieden worden – alle zugunsten der Stadt. Somit würden auf diesen Grundstücken für die Allgemeinheit weiterhin freie Betretungsrechte gelten. Gegen die anderen drei Urteile werde die Stadt jetzt in Berufung gehen. Solange diese Verfahren noch nicht entschieden sei, „besteht nach meiner Auffassung weiterhin eine offene Sach- und Rechtslage – damit hat die Beibehaltung des jetzigen Status Quo Vorrang vor einer Möglichkeit, den Uferweg schließen zu dürfen“, so Graupeter.
Der zuständige Potsdamer Finanzbeigeordnete Burkhard Exner wie auch Kirsch selbst wollten sich gestern nicht zu der neuen Situation äußern. Anwalt Partsch kritisierte die Weitergabe von Inhalten des Antrags von Kirsch an die Presse als gezielte „Propagandaaktion“ der Stadt, um „Stimmung gegen meinen Mandanten zu machen“. Dies sei eine Kampagne, die nicht von ungefähr komme, da die Kandidatenaufstellung für die Kommunalwahlen bevor stehe.
Michael Erbach
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