zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: KIS: Höhere Pacht für Erholungsgärten Bernd Richter: Hauptausschuss wird Erhöhung

auf 1,80 Euro pro Quadratmeter zustimmen

Stand:

Ungeachtet des Moratoriums des Hauptausschusses, vorerst keine neuen Bescheide über Pachterhöhungen für Erholungsgrundstücke zu verschicken, hält der Kommunale Immobilien Service (KIS) an seinen Plänen, den Pachtzins anzuheben, fest. Der amtierende KIS-Leiter Bernd Richter äußerte sich gestern gegenüber den PNN zuversichtlich, dass sich die Stadtverordneten im nächsten Hauptausschuss am 28. August zugunsten der vom KIS eingeleiteten Pachtzinserhöhungen für die so genannten Erholungsgärten entscheiden werden. „Nach entsprechender Aufklärung über die Grundlagen der Pachtzinserhöhung wird es zu einer Zustimmung kommen“, versichert Richter. Durch die Pachterhöhungen würden dem Stadthaushalt direkt etwa 150 000 Euro mehr als zuvor zufließen. Der KIS fungiere als Dienstleister der Stadt: „So lange, wie es die Stadtverordneten es nicht anders entscheiden, handeln wir nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit“, erklärte Richter.

Wie Richter erläuterte, erfolge im gesamten Stadtgebiet einschließlich der neuen Ortsteile eine Anpassung des Pachtzins auf 1,80 pro Quadratmeter im Jahr. Bei anderen Verpächtern am Markt koste der Quadratmeter bis zu 2,56 Euro. Im alten Stadtgebiet habe es letztmalig 2002/2003 eine Erhöhung auf 1,13 Euro gegeben. In den neuen Ortsteilen erfolgten die letzten Pachtzinserhöhungen 1999 oder 1992. Richter räumte ein, dass in den neuen Ortsteilen eine Erhöhung von 0,30 Cent auf 1,80 Euro „keine Begeisterungsstürme auslösen wird“.

Durch den KIS werden nach eigenen Angaben im gesamten Stadtgebiet 681 Erholungsgärten verwaltet. Bei 325 seien in den zurückliegenden Monaten Erhöhungen des Pachtzinses vorgenommen worden, davon etwa 125 in den neuen Ortsteilen. Für weitere 135 Gärten, davon 15 in den neuen Ortsteilen, werde die Zinserhöhung folgen. Die Erhöhungen erfolgten für Pachtverträge, die vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurden auf der Basis des Schuldrechtanpassungsgesetzes und der Nutzungsentgeldverordnung. Für Verträge, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, erfolgten die Pachtzinserhöhungen auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Pachtzinsanpassungen erfolgten dem KIS zufolge regelmäßig im Zwei-Jahres- oder Drei-Jahres-Rhythmus.

Wie Richter erläuterte, werde bei Neuverpachtungen kommunaler Erholungsgrundstücke bereits seit 2004 grundsätzlich 1,80 Euro pro Quadratmeter und Jahr vereinbart. Dies würde von den Pachtinteressenten bisher durchweg akzeptiert. Richter zufolge gibt es bei den kommunalen Erholungsgrundstücken nahezu Vollverpachtung. Derzeit seien nur zehn kommunale Erholungsgärten nicht verpachtet.

Durchschnittlich sind die vom KIS verwalteten Erholungsgärten etwa 400 Quadratmeter groß. Im Schnitt liege die Pacht nach der Erhöhung auf 1,80 Euro dann bei 600 bis 700 Euro im Jahr. Pächter hätten die Möglichkeit, diese Summe auch in monatlichen, quartalsmäßigen oder halbjährlichen Raten zu zahlen. Im ernsten sozialen Ausnahmefall könne der KIS auch den Tausch eines Erholungsgartens mit einem Kleingarten mit Hilfe des Kleingartenverbandes vornehmen. Kleingärten würden zu 0,30 Euro pro Quadratmeter verpachtet. Während Erholungsgärten kaum Auflagen unterliegen, gibt es für Kleingärten Nutzungsbedingungen. So wird ein Mindestmaß an Nutzpflanzungen gefordert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })