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Landeshauptstadt: Klage gegen Stadt abgewiesen

Die Andere scheitert mit Beschlussdurchsetzung

Stand:

Die Fraktion Die Andere ist mit ihrer Klage auf Durchsetzung eines Stadtverordnetenbeschlusses aus dem Jahr 2004 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Der Vorsitzende Richter Marko Baumert wies gestern nach mündlicher Verhandlung und Beratung die Klage gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs ab. Eine schriftliche Begründung wird in den nächsten Wochen erstellt. „Es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht der Auffassung ist, dass eine Fraktion nicht das Recht hat, die Einhaltung eines Stadtverordnetenbeschlusses gerichtlich anzumahnen“, sagte der Rechtsanwalt der Fraktion Die Andere, Volker Wiedersberg. Schon während der Verhandlung zog er eine zweite Klage gegen die Kommunalaufsicht wegen Nichtwahrnehmung zurück.

Sachverhalt ist ein Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 2004. Eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung beauftragte den Oberbürgermeister damals, eine Milieuschutzsatzung für die Sanierungsgebiete zu erarbeiten. Dieser Beschluss wurde jedoch von Seiten des Oberbürgermeisters nie umgesetzt.

Ziel der Milieuschutzsatzung war es, eine Grundlage für Mietobergrenzen zu schaffen, die in einem Berliner Gerichtsurteil allerdings als rechtlich unzulässig erklärt worden waren – laut Auffassung von Lutz Boede, dem Fraktionsgeschäftsführer von Die Andere, jedoch nur im Rahmen von Sanierungszielen. Interessant: Selbst die Potsdamer Verwaltung empfahl in einem internen Schreiben des Stadterneuerungsamtes im Jahr 2001 noch die Mietobergrenzen als ein mögliches Instrument für die sozialen Sanierungsziele in den einzelnen Stadtgebieten.

Boede, der an der gestrigen mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht teilnahm, sagte nach der Sitzung: „Ich wundere mich schon, wenn Rechte nicht durchsetzbar sind.“ KG

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