zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Kleingärtner sehen sich getäuscht

Stadtverordnete sollen morgen die Räumung der Sparte Höhenstraße beschließen

Stand:

Stadtverordnete sollen morgen die Räumung der Sparte Höhenstraße beschließen Nauener Vorstadt - Der Bebauungsplan 60 für die Bertinistraße und die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans sollen morgen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dies würde das Abräumen der Kleingartenanlage Höhenstraße bedeuten. Dagegen läuft der Vereinsvorstand Sturm. Er war über den für ihn verhängnisvollen Beschlussantrag nicht informiert worden, sondern hatte ihn aus der im Amtsblatt veröffentlichten Tagesordnung der Sitzung entnommen. „Nachdem bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Sommer vorigen Jahres 74 Einwände gegen den Bebauungsplan eingegangen waren“, erklärt Schriftführerin Irmtraud Witte, „wurde uns von der Stadtverwaltung eine Abwägung des Vorhabens im Bauausschuss und ein Gespräch mit den Betroffenen zugesagt. Beides ist nicht geschehen.“ Vielmehr gehe der Beschlussantrag davon aus, dass der Bebauungsplan ohne weitere Anhörungen „im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 13 des Baugesetzes“ durchgebracht werden kann. Angeblich hat die Verwaltung „zustimmende Stellungnahmen der betroffenen Bürger, Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange“ eingeholt. Dies bestreitet der Vereinsvorstand energisch. Er betrachtet das Vorgehen als Missachtung der Einwände und als groben Vertrauensbruch seitens der Stadtverwaltung. Der Vorsitzende Horst Mord hat inzwischen die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert, den Bebauungsplan 60 abzulehnen, und für die morgige Sitzung Rederecht beantragt. Mord sieht in dem Vorgehen auch einen Wortbruch von Oberbürgermeister Jann Jakobs, der im Jahr 2002 öffentlich zugesagt habe, keine weiteren Kleingärten mehr abzubauen. Die „Schieberei Villen statt Lauben“ werde jedoch fortgesetzt. Die Sparte Höhenstraße soll geräumt werden, um dem Neubau eines Kindergartens Platz zu machen. Dessen Notwendigkeit hat das Potsdamer Jugendamt in der Beschlussvorlage nochmals bestätigt. Die „privaten Nutzungsinteressen müssten gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer ausreichenden Kita-Versorgung für die Nauener Vorstadt und die geplanten neuen Wohnbereiche zurückstehen“, heißt es. Der Verband der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) hatte gegen die Inanspruchnahme des Spartengeländes Einspruch erhoben, aber einer Bebauung „für soziale Zwecke“ zugestimmt. Diese sind aber nicht gegeben, erklärte VGS-Geschäftsführer Friedrich Niehaus, da an der Bertinistraße 20 Stadtvillen für wohlhabende Familien gebaut werden, von denen die meisten ihre Kinder ohnehin auf andere Art betreuen lassen würden. Wenn in der Nauener Vorstadt eine weitere Kita gebraucht werde, sollte sie an einer verkehrsgünstigen Stelle eingerichtet werden. Bis 1996 bestand in der Nachbarschaft der Kleingartenanlage bereits eine Kita, die dann aber geschlossen wurde, macht der Vereinsvorstand geltend. Das Grundstück wurde an den Alteigentümer rückübertragen. In diesem Fall sei also sehr wohl privates vor öffentliches Interesse gesetzt worden. E. Hohenstein

E. Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })