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Landeshauptstadt: Klipp: Stadt triff bei Nuthe-Landeplatz keine Schuld

Rathaus sieht eigene Planungshoheit durch Bundespolizei-Vorhaben eingeschränkt

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Teltower Vorstadt - Potsdams Baubeigeordnete sieht in der Affäre um Informationspanne im Rathaus rund um das durch den Hubschrauber-Landeplatz der Bundespolizei bedrohte Wohnviertel „Nuthewinkel“ keine Schuld seiner Mitarbeiter – obwohl Schadenersatzklagen auf die Stadt zukommen könnten. Vor den Stadtverordneten sagte er am Mittwochabend: „Aus meiner Sicht ist ein Verschulden der Verwaltung nicht zu erkennen.“ Es geht um die Frage, ob der Chef der Bauaufsicht, Markus Beck, seine Vorgesetzten hätte informieren müssen, dass das Verfahren zur Auflösung des Landeplatzes ausgesetzt wurde. Das hätte erheblichen Einfluss auf das Ende 2008 angeschobene Planverfahren für das Wohnviertel gehabt, wo die NCC GmbH 73 Einfamilienhäuser errichten will. Nachweislich ist Beck Ende 2007 von der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg per E-Mail darüber informiert worden, dass die Bundespolizei den Landeplatz für das neue Präsidium nutzen will. Klipp stellte sich ausdrücklich vor seinen Untergebenen. Technisch sei nicht festzustellen, ob die E-Mail bei Beck angekommen sei. Zudem sei das Wohnviertel Nuthewinkel erst später ins Gespräch gekommen und Beck mit dem NCC-Projekt nicht befasst gewesen. Nach Angaben der brandenburgischen Staatskanzlei hat die Luftfahrbehörde das Rathaus aber in zwei E-Mails über die Pläne der Bundespolizei informiert. Klipp sagte, ihm liege nur eine E-Mail vor, die andere sei in den Unterlagen der Luftfahrtbehörde nicht zu finden. Im Januar wird sich der Hauptausschuss nochmals damit befassen.

Dann will das Rathaus auch eine Stellungnahme zu dem Landeplatz abgeben. Allerdings sieht Klipp wenig Chancen, dies noch verhindern zu können. „An dieser Stelle werden uns sehr eindrucksvoll die Grenzen kommunaler Planungshoheit aufgezeigt“, sagte er. Nach einem Treffen von Bundesimmobilienanstalt (Bima), Luftfahrtbehörde und Bundespolizei am Montag sei klar, dass die Bundespolizei den Landeplatz selbst bei kleinen baulichen Anpassungen „in Anspruch“ nehmen kann. Die Stadt „kann mit Planänderungen nicht dazwischen grätschen“ . Man dürfe sich nicht der Illusion hingeben, „dass sich daran was ändern wird“. Laut Luftfahrtbehörde würden Lärm-Grenzwerte nicht überschritten, die prognostizierten 30 Anflüge pro Jahr würden nicht zu einer Mehrbelastung des Anwohner führen, sagte Klipp. Allerdings gebe es auch keine Aussage, wie viel Flüge überhaupt erlaubt sind, und wann die Schwelle der Belastbarkeit erreicht ist. Die Behörde habe jedenfalls keine Einwände gegen das benachbarte Wohngebiet „Nuthewinkel“ und zugleich Ratschläge gegeben: Dachziegel könnten mit Draht befestigt werden. axf/jab

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