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Landeshauptstadt: Klipp wehrt sich gegen Vorwürfe Interne Mail: Dezernent droht mit „Musterklage“

In der Abschreibungs-Affäre verteidigt Potsdams Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) seine vom Wissenschaftsministerium gerügte Dienstanweisung zur Praxis von Denkmalschutz-Steuerbescheinigungen und droht der Landesbehörde mit Klage. In einer vom Sonntag datierten internen E-Mail an Potsdamer Parteifreunde, die den PNN vorliegt, verweist Klipp auf unterschiedliche Rechtsauffassungen mit dem Ministerium und schreibt: „Wir werden das jetzt endgültig klären müssen, ggf.

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In der Abschreibungs-Affäre verteidigt Potsdams Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) seine vom Wissenschaftsministerium gerügte Dienstanweisung zur Praxis von Denkmalschutz-Steuerbescheinigungen und droht der Landesbehörde mit Klage. In einer vom Sonntag datierten internen E-Mail an Potsdamer Parteifreunde, die den PNN vorliegt, verweist Klipp auf unterschiedliche Rechtsauffassungen mit dem Ministerium und schreibt: „Wir werden das jetzt endgültig klären müssen, ggf. über ein unabhängiges Rechtsgutachten oder eine Musterklage.“ Er habe sich rechtlichen Beistand geholt und werde sich „notfalls“ zur Wehr setzen, „sollten die Vorwürfe aufrechterhalten werden, die Bescheinigungspraxis der Stadt Potsdam sei teilweise rechtswidrig und es sei angeblich Schaden für das Steueraufkommen entstanden“.

Die E-Mail ist die erste bekannte detaillierte Erklärung Klipps zu den Vorwürfen. Eine Anfrage dieser Zeitung hat er bisher nicht beantwortet. Klipp erläutert die umstrittene Dienstanweisung vor dem Hintergrund des bei seinem Amtsantritt vorgefundenen Bearbeitungsstaus von „jahrelang auf Halde liegenden Steuerbescheinigungen“ für Bauherren, die in denkmalgeschützte Objekte investiert hatten. Damals sei „keine Zeit für lange theoretische Diskussionen mit Ministerien“ gewesen, eine Entscheidung hätte gefällt werden müssen – auch vor dem Hintergrund möglicher Schadensersatzforderungen von Investoren.

Zugleich greift Klipp das Ministerium an. Dessen Bescheinigungsrichtlinien seien nicht klar und ließen „Auslegungen und Spielräume“ zu. Zudem würden Teile dieser Richtlinien der „aktuellen Rechtssprechung“ nicht standhalten. Das Ministerium habe dies mit „teilweise in sich widersprüchlichen Runderlassen und Auslegungsschreiben (...) verschlimmbessert“. Die Folge laut Klipp: Kein Mitarbeiter wusste mehr, „was er nun eigentlich bescheiden darf“. Die Formulierung des Ministeriums zum Dachgeschossbau, wonach dieser laut Klipp in Brandenburg dann steuerlich abschreibungsfähig sein soll, wenn der Ausbau für den Erhalt eines Baudenkmals „wirtschaftlich erforderlich“ ist, sei überdies „weltfremd“ und öffne der „Willkür bzw. Kreativität“ eines Bauherren „Tür und Tor“. Das Ministerium hatte die Stadt gerügt, Denkmalschutz-Abschreibungsbescheide generell für jede neue Denkmal-Dachwohnung zu erteilen, verstoße gegen landesweit geltende Richtlinien.

Auch zur Zahl der strittigen Bescheide macht Klipp erstmals Angaben. „Von den circa 600 erteilten Bescheiden beinhalten einige, ich würde schätzen zehn Prozent, auch Dachgeschossausbauten im Bestand“ – und auch davon wäre Klipp zufolge nur ein Teil strittig. Die Angelegenheit beschäftigte gestern auch die Potsdamer Grünen-Fraktion in einer Sitzung, zu der auch Klipp stieß. Journalisten durften ihr nicht beiwohnen. Man wolle ohne Öffentlichkeit zu einer Position finden, hieß es gegenüber dieser Zeitung. HK

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