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Aus dem GERICHTSSAAL: Knapp am Knast vorbei Drei Jahre Bewährung für notorischen Langfinger

Der Diebstahl einer Flasche Jägermeister im Wert von 9,99 Euro brachte Tim T. (25, Name geändert) beinahe hinter Gitter.

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Der Diebstahl einer Flasche Jägermeister im Wert von 9,99 Euro brachte Tim T. (25, Name geändert) beinahe hinter Gitter. Nur mit großen Bedenken setzte Amtsrichterin Monika Holk die viermonatige Freiheitsstrafe für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aus. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hatte Haft beantragt. Schließlich sei der Arbeitslose innerhalb der letzten zehn Jahre bereits zehn Mal verurteilt worden, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Unterschlagung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, zahlreicher Diebstähle, gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung. Mehrere zur Bewährung ausgesetzte Strafen wurden widerrufen. Zum Zeitpunkt des Jägermeister-Klauens am 6. Juni 2007 stand der kräftige Potsdamer mit den kurzen Haaren erneut unter Bewährung.

Und die läuft „nicht sehr berauschend“, berichtete sein zur Verhandlung geladener Bewährungshelfer. Tim T. halte keine Termine ein, reagiere weder auf mahnende Schreiben noch Telefonabsprachen. Zudem mangle es ihm an einem „Überblick über seine aktuelle Lebenssituation“.

Das sei damals so gewesen, räumte der Hartz-IV-Empfänger ein. Da habe er gerade seinen Job als Bauhelfer verloren. Die Monate vorher sei alles toll gelaufen. „Ich hatte endlich eine Arbeit gefunden, die mir Spass machte. Und das Geld hat auch gestimmt“, erzählte der junge Mann. Plötzlich habe er wieder knapsen müssen. Zudem habe sich die Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes von ihm getrennt. „Mir sind die Probleme einfach über den Kopf gewachsen. Da wollte ich sie wegspülen. Aber ich hatte kein Geld“, begründete der ertappte Dieb sein Motiv, erneut „bargeldlos“ einzukaufen.

„Sie standen unter Bewährung. Haben Sie nicht daran gedacht, was passiert, wenn Sie erneut gegen die Gesetze verstoßen?“, wunderte sich die Vorsitzende. „Das war mir in dem Moment egal“, gestand der Angeklagte freimütig. „Ich habe mir nur vorgestellt, wieder beim Arbeitsamt aufkreuzen zu müssen und die ganzen Formalitäten über mich ergehen lassen zu müssen.“ Inzwischen – so Tim T. – habe er sich seiner Partnerin aber „wieder angenähert“. „Wir leben jetzt zusammen und kümmern uns gemeinsam um unseren vierjährigen Sohn.“

„Falls ich Ihnen heute keine Bewährung mehr gegeben hätte, würden auch die zwei Jahre Freiheitsstrafe aus dem letzten Urteil widerrufen“, begründete Richterin Holk ihre milde Entscheidung. Doch der Angeklagte lebe mittlerweile in einer Partnerschaft. Seine Freundin habe eine Festanstellung im Kindergarten. Die Sozialprognose von Tim T. sei positiv. „Sollten Sie allerdings erneut straffällig werden oder die 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit nicht leisten, die Sie heute als Bewährungsauflage erhalten, wandern Sie für sehr lange Zeit ins Gefängnis. Ich werde Sie im Auge behalten“, warnte sie abschließend.“ Hoga

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