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Landeshauptstadt: „Knips-Gebühr“ zunächst bestätigt
Schlösserstiftung siegt gegen Bildagenturen vor Gericht: Kommerzielle Fotos von Sanssouci nur gegen Geld
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Wer mit Fotos vom Potsdamer Weltkulturerbe Geld verdienen will, kann von der Schlösserstiftung zur Kasse gebeten werden. Das stellte am Freitag das Landgericht Potsdam fest und gab damit Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gegen die Bildagenturen „Ostkreuz“ und „Fotofinder“ auf Unterlassung und Schadenersatz statt. Die Stiftung hatte sich dagegen gewehrt, dass an ihr vorbei aus den Agentur-Archiven Fotos von Schlössern und Gärten heruntergeladen und beispielsweise für Kalender oder Postkarten verwertet werden konnten. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Wolfgang Christ, bestätigte nun: Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen, die etwa vom Parkgelände in Sanssouci aus gemacht werden, sind nur mit Genehmigung der Stiftung erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Zugleich stellte die erste Zivilkammer des Landgerichts eine Schadensersatzpflicht fest, ohne jedoch eine Höhe zu nennen. Diese müsse in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Für Touristen-Schnappschüsse und Pressefotos gelte die „Knips-Gebühr“ nicht, stellte Christ klar.
Die beklagten Bildagenturen beriefen sich auf die Pressefreiheit. Dies wurde vom Landgericht jedoch verneint. Die beiden Agenturen seien „kein Organ, das in der Pressefreiheit oder der Berichterstattung gehindert“ werde, unterstrich Christ. Ihr Zweck sei allein die gewerbliche Verwertung der Aufnahmen. In diesem Fall könne jedoch ein Eigentümer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt von bestimmten Bedingungen wie Stiftungsrichtlinien und Parkordnung abhängig machen.
Die Stiftung zeigte sich erfreut über das Urteil, die Gegenseite kündigte Rechtsmittel an. „Wir geben nicht klein bei“, sagte Tobias Kruse von der beklagten Berliner Bildagentur „Ostkreuz“ den PNN: „Wir haben vor, das Problem endgültig klären zu lassen.“ Die Agentur Ostkreuz strebe eine Sprungrevision zum Bundesgerichtshof (BGJH) an. Dieser müsste die Stiftung aber erst zustimmen. Die nächste reguläre Instanz ist das brandenburgische Oberlandesgericht. „Wir sind guten Mutes, dass der BGH in unserem Sinne entscheiden wird“, erklärte Kruse. „Nach unserer Überzeugung ist das Areal der Stiftung Staatseigentum“, so Kruse weiter. Auch habe die Kulturstiftung den Zweck, die Anlagen öffentlich zugänglich zu machen.
Der Leiter des Dokumentations- und Informationszentrums der Stiftung, Jürgen Becher, betonte dagegen: „Das Urteil ist ein Signal, dass öffentliche Einrichtungen zur Sicherung ihrer Finanzierung auch Bildrechte vermarkten dürfen.“ Dies entlaste auch die Steuerzahler. Die Entscheidung bestätige die seit 1998 geltenden Richtlinien der Stiftung. „Wir wollen auf keinen Fall den Bildjournalismus beeinträchtigen“, sagte Becher. Es gehe ausschließlich um die kommerzielle Verwertung von Fotos für Tassen, Kalender, Bücher oder Postkarten.
Der Vorsitzende Richter Christ betonte: „Für Fotos, die von der Straße aus gemacht werden, gilt diese Regelung aber nicht.“ Erst wenn man die Hinweisschilder mit der Parkordnung in den Eingangsbereichen passiert, entstehe „eine Art Vertrag“. Nach Darstellung der Justiziarin der Schlösserstiftung, Roswitha Senger, müssen die beklagten Agenturen der Stiftung den entstandenen Schaden ersetzen. Wie hoch der sei, müsse noch ermittelt werden.
Kruse von Ostkreuz erklärte: „Wir haben von den Fotos niemals Kalender oder Ähnliches gemacht, wenn wir das tun würden, würden wir das auch mit der Stiftung absprechen.“ Zudem habe die Agentur mit ihren Klienten immer geklärt, wozu Bilder verwendet werden. „Wir wissen gar nicht, was die Stiftung von uns will.“ Ostkreuz arbeite zu 95 Prozent journalistisch. Wenn ein großes Magazin über Sanssouci oder die Stiftung berichte, schicke sie sehr häufig keinen Fotografen los, sondern verwende Bilder aus dem Archiv journalistischer Agenturen.
Auf dieses Argument erwiderte Stiftungsmitarbeiter Becher: Eine kommerzielle Verwendung von Schlösserfotos – und somit keine aktuelle Berichterstattung über die Schlösserstiftung – stelle auch das Sanssouci-Foto dar, das eine Zeitung zur Illustration eines Artikels über beispielsweise einen Medizin-Kongress abdruckt.Theresa Münch,
Guido Berg, Imke Hendrich
Theresa Münch, D Guido Berg, Imke Hendrich
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