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Landeshauptstadt: Knobelsdorff-Dachstuhl war „nicht zu halten“

Architekt Ludes machte aus Abriss-Absicht keinen Hehl: Bauantrag enthielt klare Aussagen

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Innenstadt - Neue Details zum umstrittenen Dachstuhl-Abriss des von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff (1699-1753) stammenden Hauses Schlossstraße 12 im Jahr 2004: Der Hauseigner und Bauherr Architekt Stefan Ludes hat den PNN seinen Bauantrag inklusive Abrissantrag für den historischen Dachstuhl vom 2. Juni 2003 vorgelegt. Darin ist der Abriss und ein Neuaufbau des Daches offen und unverkennbar durch Ludes beschrieben worden. In den beigefügten Planzeichnungen sind zudem für das Dach drei komfortable Dachgeschosswohnungen mit je einer Loggia eingezeichnet. Der Antrag wurde vom Bauordnungsamt genehmigt und trägt mit dem Datum 21. Oktober 2003 die Unterschrift der Sachbearbeiterin Schwan.

Wie Ludes erklärte, war der Erhalt des Dachstuhles noch „in unserer Grundkalkulation drin“. Die Holzkonstruktion, die kleine Dachstuben enthielt, war aber wegen Schädlingsbefalls und statischer Probleme „nicht zu halten“, erklärte Ludes. Er habe das 1751 errichtete Haus in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren von der stadteigenen Polo-Gesellschaft erworben: „Der Stadt müsste der Zustand des Hauses bekannt gewesen sein“, erklärte Ludes.

Die ehemalige Gebietsdenkmalpflegerin Johanna Neuperdt wirft Ludes vor, den Dachstuhl entgegen ihrer Forderung nach einer Sanierung abgerissen zu haben. In einer denkmalrechtlichen Stellungnahme vom 17. September 2003 hatte sie darüberhinaus eine eigene denkmalrechtliche Planung gefordert. Darin heißt es: „Die Instandsetzung der Dachkonstruktion und der Deckenbalken darf nur auf der Grundlage einer denkmalrechtlich erlaubten Planung durchgeführt werden“ (PNN berichteten). Dazu erklärt Ludes: „Wenn Sie den Erhalt des Dachstuhles gewollt hätte, hätte sie es auch so schreiben müssen.“

Ludes hatte nicht nur in seinem Bauantrag hinsichtlich seiner Abriss-Pläne mit offenen Karten gespielt: Wie eine gestrige Akteneinsicht der PNN beim Landesamt für Denkmalschutz in Wünsdorf ergab, hatte Ludes bereits am 30. Mai 2003 in seinem Fördergeld-Antrag an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz geschrieben: „Dachstuhl aufgrund Schädlingsbefall nicht sanierungsfähig“; sowie hinsichtlich der künftigen Nutzung des Objekts: „DG Wohnnutzung“.

Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis kommt in seinem Bericht zur Arbeit der Potsdamer Bauverwaltung zu dem Schluss: „Es ist deshalb zu vermuten, dass die UDSB (Untere Denkmalschutzbehörde - d. Red.) bei der Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren übersehen hat, dass auch der Dachstuhl Gegenstand des Bauantrages ist.“

Nach Ludes Angaben war es am 28. Mai 2004 auf der Baustelle Schlossstraße 12 zum „Showdown“ zwischen ihm und der Denkmalpflegerin Neuperdt gekommen: Sie habe ihm schwere Vorwürfe angesichts des abgerissenen Dachstuhls gemacht, der sie nach eigener Aussage völlig überraschte.

Den Umbau eines zweigeschossigen Hofgebäudes der Schlossstraße 12 hatte Neuperdt noch am 19. Mai 2004 zugestimmt. Allerdings sei laut Ludes der Erhalt einer Brandwand nicht möglich gewesen, wodurch aus dem „Umbau“ ein „Neubau“ wurde, den er erst im Nachhinein beantragte. Für diese Ordnungswidrigkeit, die Ludes nicht als solche ansah, habe er ein 2000-Euro-Bußgeld gezahlt. Den Nachantrag bewertete Johanna Neuperdt am 19. August 2004 als „nicht erlaubnisfähig“. Auch hier stimmte das Bauordnungsamt dennoch zu.

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