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Aus dem GERICHTSSAAL: K.o.-Schlag mit Hammer

Kampf „Mann gegen Mann“ eskalierte / Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Stand:

Wenn die Argumente versagen, regieren die Fäuste. So wie in der Nacht des 18. August vorigen Jahres, als sich Konrad K.* (21) nach einer Grillfete angetrunken mit seinem Widerpart Andreas A.* (27) zu einem Kampf „Mann gegen Mann“ verabredete. Es ging um eine Frau. Als Konrad K. – klein und schmächtig – am verabredeten Ort in der Konrad-Wolf-Allee eintraf, soll er Andreas A. ohne Vorwarnung mit einem Zimmermannshammer auf den Kopf geschlagen haben. Der Arbeitslose verlor das Bewusstsein, ging zu Boden. Danach – so die Anklage – habe Konrad K. erneut auf den Wehrlosen eingedroschen. Sein zur moralischen Verstärkung mitgekommener Kumpel Frank F.* (26) soll einen Freund des Opfers, der helfen wollte, mit einer Holzlatte verprügelt haben. Beide Malträtierten erlitten Platzwunden. Ihnen brummte noch geraume Zeit nach der Attacke der Schädel.

Jetzt wurden Konrad K. und Frank F. vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von jeweils acht Monaten verurteilt, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. „Wenn einer am Boden liegt und die Schnauze voll hat, muss die Prügelei aufhören“, stellte Amtsrichter Francois Eckardt klar. „Im übrigen kommt man weniger gezeichnet durchs Leben, wenn man sich an die Gesetze hält.“ Davon kann bei den Angeklagten bislang nicht die Rede sein. Im Bundeszentralregister von Frank F. finden sich Eintragungen wegen verschiedener Diebstähle, Verkehrsdelikte, Körperverletzung, Beleidigung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz. Konrad K. wurde zweimal wegen gefährlicher Körperverletzung belangt. Eigentlich habe er den Hammer bloß mitgenommen, um Andreas A. Angst einzujagen, beteuerte Konrad K. zu Prozessbeginn. Doch dann habe dieser mit einer Bierflasche zum Schlag ausgeholt. Da habe er sich verteidigt. Reumütig gesteht er, danach noch zweimal zugehauen zu haben. „Ich dachte, der würde gleich wieder aufstehen.“

„Der Kumpel von Andreas A. kam plötzlich auf mich zugerannt. Da habe ich mich mit einem Stock gewehrt“, schilderte Frank F. seine Version des Geschehens. Außerdem habe sich in einiger Entfernung eine größere Gruppe aufgehalten, die augenscheinlich zu Andreas A. gehörte. „Der hatte eine Halbliter-Bierflasche in der rechten Hand.“ Dass er damit zum Schlag ausgeholt habe, dass der Mitangeklagte Konrad K. den Hammer auf den Hinterkopf seines Kontrahenten sausen ließ, habe er nicht gesehen. „Wenn man gesoffen hat, sollte man nicht anschließend versuchen, Dinge zu klären“, gab Matthias Schöneburg seinem Mandanten Konrad K. abschließend mit auf den Weg. Beide Angeklagten nahmen das Urteil an. (*Namen geändert.) Hoga

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