Aus dem GERICHTSSAAL: Kokainhandel nicht nachzuweisen Drewitzer Ehepaar erhält nur geringe Strafe
Der Anklagevorwurf klang erdrückend, erhärten ließ er sich während der Verhandlung nicht. Rosanna* und Rolf R.
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Der Anklagevorwurf klang erdrückend, erhärten ließ er sich während der Verhandlung nicht. Rosanna* und Rolf R.* sollen im Jahr 2008 einen florierenden Rauschgifthandel in Potsdam betrieben haben. Pro Woche habe das Paar von einem namentlich bekannten Dealer 20 Gramm Kokain für etwa 1000 Euro erworben. Lieferadresse sei der von der Frau geführte Laden Am Stern gewesen sein. „Erstunken und erlogen“, beteuerte Rolf R. (46) zu Prozessbeginn. Auch Rosanna R. (46) bestritt die Taten. Als die Polizei im Mai 2010 die Wohnung der Eheleute in einem Drewitzer Plattenbau durchsuchte, fand sie lediglich 1,1 Gramm Amphetamine sowie Utensilien, wie sie für den Drogenkonsum üblich sind. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte das Duo daher nur wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge zu Geldstrafen von je 15 Tagessätzen zu 15 Euro. Es folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Peter Mitschke.
Der vermeintliche Rauschgiftdealer ließ über seinen Anwalt erklären, dass er vor Gericht die Aussage verweigere. Benno B.* (30), sein ehemals bester Freund und guter Kunde, wurde aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in den Zeugenstand geführt. Er sitzt wegen Beschaffungskriminalität seit Anfang 2009 in Haft. Die Gefängnistore werden sich für ihn voraussichtlich erst Ende 2015 öffnen. Benno B. hatte das Ehepaar R. bei der Polizei belastet. Während einer Vernehmung in der JVA soll er gesagt haben, sein Freund beliefere die beiden schon seit 2006 regelmäßig mit Kokain.
Der Rechtsbeistand von Benno B. beantragte, die Angeklagten während der Aussage seines Mandanten auszuschließen. Andernfalls sei zu befürchten, dass er nicht die Wahrheit sage. Kurz nachdem Benno B. die Ladung zur Zeugenaussage erhalten habe, sei er von einem Mitgefangenen aufgefordert worden, sich gut zu überlegen, was er während des Prozesses äußere. Das Gericht gab dem Antrag statt. Er kenne Rosanna und Rolf R. nur flüchtig, erklärte Benno B. nunmehr. Sein Freund, von dem er bis 2009 Heroin zum Eigenkonsum bezog, habe ihm bei einem Besuch gesagt, er müsse „noch schnell 20 Gramm für das Ehepaar R. abpacken“. Zwei- bis dreimal sei er dabei gewesen, wenn sein Freund den Laden von Rosanna R. betreten habe. Er sei davon ausgegangen, dass Drogen übergeben wurden. „Gesehen habe ich es aber nicht“, betonte er.
„Wir sind uns sicher, dass da etwas war. Nur der genaue Zeitraum lässt sich nicht mehr eingrenzen. Der muss aber klar sein, um jemandem eine Straftat nachweisen zu können“, so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Die Angeklagten seien daher vom Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 52 Fällen freizusprechen. Ein „kleiner Denkzettel“ sei allerdings wegen des Besitzes der Amphetamine nötig. (*Namen geändert.) Hoga
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