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Streikrecht vs. Sorgerecht: Kommentar: Eltern müssen darauf vertrauen, dass ihre Kinder zur Schule kommen

Für den Streik am Dienstag im Nahverkehr hat PNN-Autor Henry Klix durchaus Verständnis. Dass tausende Schüler deswegen nicht zur Schule gekommen sind, kann er aber nicht nachvollziehen.

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Potsdam - Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Kinder sind es auch. Sie sind, weil Busse und Bahnen nicht fuhren, am Dienstagmorgen zu Tausenden nicht in die Schule gekommen. Mancher Schüler schwang sich noch auf den Sattel, andere feixten sich eins. Es wird auch Schüler gegeben haben, die mit der Situation überfordert waren. Wer war am Vormittag eigentlich für sie verantwortlich? Schulwege von Bornim bis zum Stern sind heute nicht ungewöhnlich. 

Auch Kinder und Jugendliche aus den Umlandgemeinden besuchen Sekundarschulen in Potsdam. Draußen auf dem Land werden Grundschüler mit dem Bus zur Schule gekarrt. Die elterliche Sorge, die Aufsichtspflicht der Schule – das sind belastbare Rechtsbegriffe. Eltern kümmern sich zu Hause um den Nachwuchs, Pädagogen in der Schule. Der Weg dazwischen ist sensibel. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder zur Schule kommen, dort aufgehoben sind. Es ist ein Gebot der Daseinsfürsorge. Bei allem Verständnis für das Streikrecht und die Beschäftigten der Nahverkehrsunternehmen: Einen fast zwölfstündigen Streik sechs Stunden vor der Angst anzukündigen, ist Eltern gegenüber durch nichts zu rechtfertigen.

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