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Aus dem GERICHTSSAAL: Kommentar nach dem Urteil: „Schwein gehabt!“

Schöffengericht verurteilte Drogendealer zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung

Stand:

„Schwein gehabt!“, kommentierte Sebastian S.* (24) gestern Nachmittag gegenüber seinem Anwalt den Urteilsspruch. Staatsanwalt Alexander Roth hatte ein Jahr und sechs Monate Haft für den Drogendealer vom Stern beantragt, der Verteidiger forderte Bewährung. Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Constanze Rammoser-Bode, verurteilte den Ein-Euro-Jobber zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten, setzte diese zu dreijähriger Bewährung aus. Sebastian S. bekommt einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt, muss darüber hinaus 200 Stunden unentgeltlich arbeiten.

Während der Verhandlung gab sich der schlaksige Angeklagte lässig, grinste öfter. „Finden Sie das lustig?“, parierte der Staatsanwalt. „Nö!“, entgegnete Sebastian S. „Ich werde auch bestimmt keine Drogen mehr verkaufen.“

Laut Anklage tat er das zwischen Januar 2003 und März 2005 in 64 Fällen. Abnehmer war stets der minderjährige Benjamin B.* „Drogenverkauf an Personen unter 18 Jahren gilt als Verbrechen und wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet“, betonte Staatsanwalt Roth. „Solche jungen Leute sind besonders verführbar. Da können Weichen gestellt werden, die für ihr ganzes weiteres Leben prägend sind.“

Geprägt schien auch der ehemalige Abnehmer Benjamin B., inzwischen 17. Er hatte Schwierigkeiten, die Fragen von Staatsanwaltschaft und Gericht zu beantworten, brachte zeitliche Abläufe kaum auf die Reihe. Das führte dazu, dass von den ursprünglich angeklagten 64 Fällen lediglich 15 übrig blieben. „Das ist der Kern, der absolut feststeht. Damit bewegen wir uns auf sicheren Eis“, führte der Vertreter der Anklage aus. Eines wusste Benjamin B. allerdings sicher: „Ich habe jedes Mal ein bis zwei Gramm Haschisch gekauft und fünf Euro dafür bezahlt.“

„Bei der Polizei haben Sie ausgesagt, Sie hätten in der Wohnung des Angeklagten eine Tüte mit mindestens 100 Ecstasy-Pillen gesehen? Können Sie sich heute noch daran erinnern?“, fragte der Staatsanwalt. Davon wusste Benjamin B. gestern nichts mehr.

Die Polizei observierte Sebastian S. schon länger, fand bei einer Hausdurchsuchung unter anderem 48,7 Gramm Haschisch, zwölf Ecstasy-Tabletten, 2,1 Gramm Amphetamine, ein Schniefröhrchen, eine Feinwaage und einen Pfeifenkopf. „Diese Drogen waren für den Eigenbedarf bestimmt“, wollte der Angeklagte dem Schöffengericht weismachen. Das glaubte ihm nicht, sah sowohl die Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren als auch deren unerlaubten Besitz, um Handel damit zu treiben, als erwiesen an (*Namen von der Redaktion geändert). Hoga

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