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Landeshauptstadt: Kompetenzen neu geregelt

Kommune übernimmt Mehrheit in Trägerversammlung der Paga / Änderungsvertrag gestern unterzeichnet

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Innenstadt - Durch eine Neuregelung der Zuständigkeiten von Land und Bund innerhalb der Trägerversammlung der Paga, der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, soll künftig eine bessere Betreuung der Arbeitssuchenden gewährleistet werden. Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt demnach die Mehrheit innerhalb des Entscheidungsgremiums der Arbeitsgemeinschaft. Sie stellt vier der insgesamt sieben Stimmen. Ihr obliegt damit die Umsetzungsverantwortung. Zugleich übernimmt sie auch den Vorsitz der Trägergemeinschaft, den Posten wird die Sozialbeigeordnete Elona Müller besetzten.

Durch die Neuregelungen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten, könne die Paga flexibler auf die Änderungen des örtlichen Arbeitsmarktes reagieren, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. Im Stadthaus unterzeichnete er gestern den Änderungsvertrag zusammen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Birgit Müller, sowie der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Potsdam, Edelgard Woythe. Darin sind die neuen Regelungen festgeschrieben, die bereits am 6. März in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden (PNN berichteten). Ihr Amt als Vorsitzende der Trägerversammlung wird Elona Müller offiziell am 5. Mai antreten. Dann findet die nächste Gremiumssitzung statt.

Bislang setzte sich die Trägerversammlung der Paga zu gleichen Teilen aus Vertretern der Stadt und der Arbeitsagentur zusammen. Durch die Stimmenmehrheit und den Vorsitz soll die Kommune nun einen aktiveren Part innerhalb dieses Gremiums übernehmen. Die Stadt habe künftig mehr Verantwortung, so Jakobs. Das sei nötig, weil es in der Vergangenheit immer wieder „unterschwellige Konflikte“ bezüglich der Arbeitslosenbetreuung gegeben hat, sagte Edelgard Woythe von der Potsdamer Agentur für Arbeit. Diese seien nun aus dem Weg geräumt, weil die Verantwortlichkeiten eindeutig abgegrenzt sind und die Entscheidungsbefugnisse der Paga-Geschäftsführung gestärkt werden. So könne sie künftig eigenverantwortlich beispielsweise je nach Bedarf befristete Arbeitsverträge für zusätzliches Personal abschließen.

Das war in der Vergangenheit nicht möglich. Unter anderem deshalb, weil die Bundesagentur für Arbeit klare Strukturen für ihre Mitarbeiter und deren Zuständigkeiten vorgegeben habe, so Woythe. Diese hätten jedoch die Umsetzung auf kommunaler Ebene erschwert, unter anderem aufgrund regionaler Eigenheiten. Diesbezügliche Kompetenzen wurden nun an die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft abgegeben. Künftig kann also Paga-Geschäftsführer Frank Thomann selbst entscheiden, wie viele Mitarbeiter er beispielsweise für die Betreuung arbeitsloser Wohnungssuchender braucht. Bislang gab es dafür fest vorgeschrieben Schlüssel. Für mögliche Umstrukturierungen innerhalb der Paga wird allerdings kein zusätzliches Geld zur Verfügung stehen – sie muss nach wie vor mit dem ihr zugewiesenen Budget haushalten.

Die Agentur für Arbeit werde sich auch weiterhin durch ihre fachliche Kompetenz aktiv in die Trägerversammlung einbringen, betonte Edelgard Woythe. Zudem werde sie die Verwendung von Bundesmitteln verantworten. Grundlage der Änderungen ist eine bundesweite Vereinbarung vom 1. August 2005. Sie sieht eine Stärkung der dezentralen Verantwortung vor. Diese soll durch die Schaffung klarer Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Trägerversammlung gewährleistet werden.

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