Landeshauptstadt: Kompliziert: Werbesatzung
Auslegung für Stern-Drewitz und Potsdam-West
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Auslegung für Stern-Drewitz und Potsdam-West Zwei Teile der neuen Werbesatzung für Potsdam sind fertig: für Stern-Drewitz und die Brandenburger Vorstadt. Sie liegen vom 10. August bis 9. September in der achten Etage des Bürohochhauses in der Hegelallee öffentlich aus. Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz und Bauplanungschef Andreas Goetzmann stellten die Satzungsteile gestern vor. Die Werbesatzung ist ein recht großes und kompliziert anmutendes Werk, das Regelungen für zunächst acht Stadtgebiete enthält. Dazu gehören bunt gefleckte Pläne, die je nach Farbgebung vorschreiben, in welchem Umfang ein Gebiet vor Werbung zu schützen ist. Eine „Bremse für die Inflation der Werbung“, solle die Satzung laut Goetzmann sein. So ist unter anderem die Wohnfunktion in abgestuftem Maß geschützt, die Landschaft und Fernwirkung sowie die städtebauliche Eigenart des Stadtgebietes. Weite Flächen der Pläne für die Werbesatzung bleiben weiß. zum Beispiel die Pirschheide oder die Umgebung des Stern-Centers. Die Farblosigkeit hat jedoch zweierlei Bedeutung: In der Pirschheide besteht kein Regelungsbedarf und rund ums Stern-Center bestehen kaum Einschränkungen für die Werbung. Derzeit überwachen acht Baukontrolleure, ob beim Anbringen von Werbung alles nach Vorschrift läuft. Zwar werde die Zahl der Kontrolleure „in Zukunft eher geringer“ als derzeit, bemerkt Goetzmann, doch ohne Kontrolle lässt sich die Satzung nicht durchsetzen. Um einen „Stopper“, also einen Papp-Aufsteller in der Brandenburger Straße zum Verschwinden zu bringen, muss ein aufwändiger Verwaltungsvorgang in Gang gesetzt werden. Künftig muss die Stadt auch bei bis zu 1,5 Quadratmeter großen Schildern „an der Stätte der Leistung“ um Erlaubnis gefragt werden. Das kostet eine kräftige Gebühr. Doch verdienen könne die Stadt daran kaum, sagt Goetzmann, da der Verwaltungsaufwand sehr hoch sei. Schilder bis zu einer Größe von 0,2 Quadratmetern, also Firmenschilder von Ärzten oder Rechtsanwälten bleiben auch künftig genehmigungsfrei. Auf die Kompliziertheit der Satzung angesprochen, sagt von Kuick-Frenz: „Die gewählte Methode ist die Praktikabelste.“ Und: „Das Mehr an Kompliziertheit bringt auch mehr Klarheit.“ G.S.
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