Landeshauptstadt: Kongsnaes: Anrainer kritisieren Jakobs
Stadt wolle Projekt gegen Bürger durchsetzen / Geulen: Neue Bauanträge unzulässig
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Berliner Vorstadt - Im Streit um Wiederaufbau und Nutzung der Matrosenstation Kongsnaes am Jungfernsee-Ufer haben Anwohner der Stadt vorgeworfen, weiter auf Konfrontationskurs zu gehen. „Ganz offensichtlich“ wolle die Stadtverwaltung „auch in der Schwanenallee mit aller Gewalt ihre Vorstellungen gegen die Bürger durchsetzen“, so Till Weishaupt, Sprecher der Initiative „Kein KongsnaesKommerz!“.
Die Initiative kritisierte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Er habe in einem Gespräch eine „großzügige Bürgerbeteiligung“ zugesagt; davon könne aber keine Rede sein. Die Initiative, in der sich Anwohner zusammengeschlossen haben, befürchtet eine Gefährdung des Welterbes durch das Kongsnaes-Projekt. Bereits im vergangenen Jahr klagten Anrainer gegen Genehmigungen für den Berliner Unternehmer Michael Linckersdorff, der die Matrosenstation von der Stadt erworben hatte. Sie hatten Erfolg: Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die erteilte Baugenehmigung für die Gaststätte einer Blankovollmacht gleichkam. Daraufhin zog die Stadt die Genehmigung zurück. Nunmehr hat Linckersdorff neue Bauanträge eingereicht.
Nach Ansicht des renommierten Berliner Verwaltungsrechtlers Reiner Geulen, der Anrainer vertritt, seien aber auch die neuen Anträge für den Wiederaufbau der Ventehalle als Restaurant, einen Funktionsanbau und eine Hafenanlage rechtlich unzulässig, weil es sich bei dem Uferareal um einen im Baurecht sogenannten Außenbereich handele. Es müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden, meint Geulen. Dies hatte der Bauausschuss jüngst abgelehnt, die endgültige Entscheidung liegt bei den Stadtverordneten. Sie tagen aber erst wieder Ende August. Bis dahin, fürchten die Anwohner in der Initiative, werde die Verwaltung die Baugenehmigungen jedoch erteilt haben.
„Über den Sommer wird geprüft, ob die Bauanträge genehmigungsfähig sind“, erklärte gestern Potsdams Baubeigeordneter Matthias Klipp (Bündnisgrüne). Klipp gab zu, dass der Bau der Ventehalle nicht durch einen Bebauungsplan gesichert ist. Wo der von Geulen herangezogene Außenbereich ist, ließ der Baubeigeordnete offen. Der beginne „da auch irgendwo“. SCH/gb
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