Landeshauptstadt: Kongsnaes-Gegner: Stadt verschleppt Gerichtsverfahren
Anwalt wirft Verwaltung im Wiederaufbau-Konflikt vor, Akten zu fleddern / Lärmgutachten bei Gericht
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Berliner Vorstadt - Der Konflikt um den Wiederaufbau der Matrosenstation Kongsnaes geht mit unverminderter Schärfe weiter. In einer Presseerklärung erhob die Initiative „Kein Kongsnaeskommerz!“ mit den im Text namentlich genannten Mitgliedern Götz von Kayser und Till Weishaupt gestern den Vorwurf, die Stadtverwaltung würde das Verfahren vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung systematisch verschleppen.
Die bisher dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten seien „selektiv zusammengestellt, zum Teil neu paginiert“ und es seien „wesentliche Vorgänge“ entfernt oder unkenntlich gemacht worden, warf der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen, der einige Anrainer der Schwanenallee juristisch vertritt, der Stadt vor.
In einem Schriftsatz für das Gericht behauptet Geulen zudem erneut, der Kongsnaes-Investor Michael Linckersdorff plane mehr Plätze für Besucher als er öffentlich mache. Linckersdorff hatte diesen Vorwurf mehrfach und vehement zurückgewiesen. Er versicherte auch jüngst im Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dass in der Ventehalle innen 60 Restaurant-Plätze, auf der verglasten Veranda 32 Plätze und im Biergarten außen 30 Plätze genehmigt seien und er nicht mehr plane oder geplant habe.
Die Aussage zur Genehmigung ist für Verwaltungsrechtler Geulen nicht nachvollziehbar. Per Baugenehmigung könne nicht die Zahl der „Tische, Stühle und Personen“ festgesetzt werden, auch wenn diese in den Bauplanungen eingezeichnet seien. Grundlage für die Nutzung der Kongsnaes-Räumlichkeiten sei lediglich die Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung. Sie erlaube anhand der Größe des Projekts den Restaurantbetrieb für „mehrere hundert Personen“ in der Ventehalle innen und außen und der „restlichen Matrosenstation“. Tatsächlich hatte auch die Bauverwaltung nie bestätigt, lediglich die von Linckersdorff genannte Zahl der Gastronomieplätze genehmigt zu haben.
Die Anwohner der Schwanenallee sorgen sich zudem um Lärm durch Gastronomie und Besucher. Dazu legten sie dem Verwaltungsgericht nun ein Lärmgutachten von Edelbert Schaffert vor; es kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Stadt nicht geprüft habe, ob Kongsnaes „unter immissionsschutzrechtlichen Vorgaben“ überhaupt zulässig sei. SCH
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