zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Konsequenzen einer Strafanzeige

Uwe Fenners „rechte Hand“ wegen versuchten Betruges angeklagt

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALUwe Fenners „rechte Hand“ wegen versuchten Betruges angeklagt Während sich Uwe Fenner, Ex-Potsdamer Unternehmer und einstiger Veranstalter der von viel Prominenz umkränzten Jahreszeiten-Gespräche im Ulmenhof in der Bertinistraße, über die erfolgreich von der Staatsanwaltschaft angestrengte Berufung wegen seines Subventionsbetrugs-Freispruchs ärgert, steht nun auch sein ehemaliger Assistent David E. (30) vor Gericht. Er soll während seines Arbeitsrechtsstreits falsche Angaben gemacht haben. Zur Vorgeschichte: Der Student der politischen Wissenschaften teilte der Staatsanwaltschaft am 27. Juni 2002 in einem anonymen Schreiben mit, beim Ulmenhof-Event am 21. Juni – Gäste waren unter anderem der amerikanische Botschafter, Wolfgang Joop, Nadja Auermann sowie Shawne Borer-Fielding – sei in den Privaträumen von Gastgeber Uwe Fenner vermutlich Kokain konsumiert worden. Am 28. Juni gab sich David E. dann als Anzeigenerstatter zu erkennen. Fenner soll seiner „rechten Hand“ daraufhin den Stuhl vor die Tür gesetzt haben. „Er erklärte, falls ich einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen würde, erfolge die fristlose Kündigung“, so David E. Er habe sich mit ersterem einverstanden erklärt, jedoch vorgehabt, diese Entscheidung anzufechten. Schließlich habe er sein Insiderwissen nur aus Sorge um das wirtschaftliche Wohlergehen der Fenner Group Holding preisgegeben. „Ich hatte nicht vor, konkrete Personen zu belasten. Die der Anzeige gegen Unbekannt beigefügte Namensliste sollte lediglich Grundlage für die Ermittlungen der Behörde sein“, so der Ex-Assistent. Das Arbeitsgericht sah dies anders. David E. verlor Prozess und Arbeitsplatz. Der Student glaubt, sein Rechtsanwalt trage Schuld daran, dass er nun wegen versuchten Betrugs auf der Anklagebank des Amtsgerichts sitzt. „Er hat während der Arbeitsgerichts-Verhandlung behauptet, die Anzeige wegen Drogenmissbrauchs im Ulmenhof stamme gar nicht von mir“, so David E. Obwohl er mit dieser Taktik nicht einverstanden gewesen sei, dies dem Anwalt vorher auch kundtat, habe er nicht gewagt, dem Juristen zu widersprechen. „Er riet mir, den Gegner erst einmal kommen zu lassen.“ Rechtsanwalt Torsten B. (39) hat im Zeugenstand eine andere Sicht auf die Dinge. Er sei davon ausgegangen, es habe zwar eine anonyme Anzeige gegen Fenner gegeben, dass diese von seinem Mandanten stamme, sei für ihn durch nichts belegbar gewesen. „Warum haben Sie sich mit diesem Schreiben nicht auseinander gesetzt?“, wirft Amtsrichterin Judith Janik ein. David E. setzt noch eins drauf: „Ich habe meinem Rechtsanwalt gesagt, dass ich eine anonyme Anzeige gegen Unbekannt erstattet habe, die ich einen Tag später entanonymisiert habe.“ Der Zeuge bestreitet dies. „Man trägt selbst Verantwortung, wenn es um den eigenen Prozess geht“, rügt die Vorsitzende den Angeklagten, stellt das Verfahren dann gegen Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro ein. G. Hohenstein

G. Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })