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Landeshauptstadt: Konzerte für 1000 Personen im Schlosshof Landtag widerspricht „Mitteschön“-Aussagen

Innenstadt - Erneut gibt es Irritationen zum Innenhof des künftigen Landtagsschlosses. So widerspricht die Leiterin des Präsidialbüros des Potsdamer Landtags, Katrin Rautenberg, allen Aussagen, wonach eine Nutzung des Innenhofs des künftigen Landtagsschlosses für Veranstaltungen und Konzerte baurechtlich ausgeschlossen sei.

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Innenstadt - Erneut gibt es Irritationen zum Innenhof des künftigen Landtagsschlosses. So widerspricht die Leiterin des Präsidialbüros des Potsdamer Landtags, Katrin Rautenberg, allen Aussagen, wonach eine Nutzung des Innenhofs des künftigen Landtagsschlosses für Veranstaltungen und Konzerte baurechtlich ausgeschlossen sei. Die Möglichkeit von Konzerten im Landtagshof wird von der Bürgerinitiative „Mitteschön“ seit langem gefordert. Ex-Finanzminister Rainer Speer (SPD) hatte diese Nutzungsmöglichkeit in seiner Amtszeit zugesagt.

„Bauordnungsrechtlich“, teilte Rautenberg auf PNN-Anfrage mit, sei „nach dem derzeitig hier bekannten Stand der Abstimmung“ zwischen dem Bauunternehmen BAM AG und der Stadt Potsdam als Baugenehmigungsbehörde „Veranstaltungen mit einer Größenordnung von bis zu 1000 Personen zulässig“. Es sei gewährleistet, dass genügend Fluchtwege zur Verfügung stehen. Architekt Peter Kulka hatte dies in der vergangenen Woche im städtischen Bauausschuss bestätigt.

Nachdem bekannt geworden war, dass die beiden seitlichen Toreinfahrten des Knobelsdorffschen Originals nicht wieder entstehen werden, war durch „Mitteschön“ die Frage der Fluchtwege aufgeworfen worden. Ohne die Seiteneingänge sei der Hof für die Allgemeinheit lediglich noch durch das Fortuna-Portal betretbar. Dies sei als Fluchtmöglichkeit etwa im Brandfall nicht ausreichend. Kulkas Büroleiter in Köln, Henryk Urbanietz, wies diese Befürchtungen gestern erneut zurück. Für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen würde das Fortunaportal genügen. Urbanietz: „Wir brauchen die seitlichen Kutscheneinfahrten nicht.“ Sie würden weggelassen, um genügend Platz für Abgeordnetenbüros zu erhalten.

Gestrige Aussagen des ehemaligen Vizechefs der Oberen Bauaufsicht des Landes Brandenburg, Werner Pahnhenrich (CDU), stützen allerdings die Befürchtungen von „Mitteschön“. Er habe Einsicht in die Baugenehmigungsunterlagen genommen. Demnach sei der Innenhof als Veranstaltungsort gar nicht Teil des Bauantrages. Eine Genehmigung für diesen Zweck sei nicht beantragt. Und mehr noch: Die baulichen Voraussetzungen insbesondere bei den Fluchtwegen seien nicht nachgewiesen worden. Pahnhenrich: Eine Anmerkung in der Oberen Bauaufsicht lautete, der Innenhof sei als Veranstaltungsort „nicht möglich, selbst wenn der Hausherr es möchte“. Pahnhenrich zufolge sei das Potsdamer Stadtschloss „zu Fürstenzeiten“ ein sehr offenes Haus gewesen. Die jetzige Situation sei „ein Rückschritt gegenüber der Feudalherrschaft, als dies noch großzügiger gesehen wurde“.

Der Landtagssprecherin Rautenberg zufolge ist dies jedoch auch heute noch so: Stets habe der Landtag „den besonderen Stellenwert des Innenhofes“ deutlich gemacht. Der Innenhof des Landtagsneubaus werde daher selbstverständlich der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zu der Frage, welche Veranstaltungen dort durchführt werden, etwa „klassische Sommerkonzerte“, werde sich der Landtagspräsident als Hausherr „zu gegebener Zeit“ mit dem Präsidium verständigen. G. Berg

G. Berg

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