Aus dem GERICHTSSAAL: Kopfnuss in der Kaserne
Streit um ein paar Kekse/ 350 Euro Strafe
Stand:
350 Euro Strafe gab es gestern wegen Körperverletzung vom Amtsgericht. Die Bundeswehr steckte Martin M.* (22) wegen der folgenreichen Kopfnuss gegen seinen Kameraden Lars L.* (21) bereits fünf Tage in die Arrestzelle, versagte ihm darüber hinaus die Beförderung. Die Staatsanwaltschaft bejahte sogar das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Und das alles wegen eines ausufernden Streits um ein paar Kekse!
Noch bis zum 30 September leisten Martin M. und Lars L. ihren Grundwehrdienst in der Kaserne am Werderschen Damm. Richtig gut leiden konnten sich die beiden jungen Männer noch nie. Es kam in der Vergangenheit des öfteren zu verbalen Attacken. Zur Mittagszeit des 15. Mai folgten den Worten dann allerdings Taten. Laut Anklage soll Martin M. seinem Kontrahenten einen heftigen Kopfstoß ins Gesicht verpasst haben, wodurch dessen Nasenbein angebrochen wurde. Lars L. kam ins Bergmann-Klinikum. Dort wurde das Riechorgan gerichtet. Der Soldat musste danach vier Wochen lang Innendienst schieben. Für die Ausbildung war er vorerst nicht mehr tauglich.
„Lars kam zu mir auf die Stube und nahm sich – ohne zu fragen – eine Handvoll Kekse aus einer Packung, die auf dem Tisch lag“, schilderte Martin M. den Ausgangspunkt des Streits. Danach sei der Gebäckdieb ganz cool von dannen gezogen, ohne die Zimmertür zu schließen. Dies habe ihn gewurmt, gestand der Angeklagte. „Ich bin ihm hinterher gegangen. Es kam zum Wortgefecht. Dann hat mich Lars mit beiden Armen umklammert.“ Um sich zu befreien, habe er ihm reflexartig seinen Kopf ins Gesicht gerammt, berichtete der bereits wegen Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung sowie Raubes Vorbestrafte.
„Hat sich der Angeklagte bei Ihnen entschuldigt?“, fragte Amtsrichter Wolfgang Peters das inzwischen auf dem Zeugenstuhl sitzende Opfer. Lars L. bejahte dies. „Ich glaube aber, er hat es nicht ernst gemeint. Er hat das nur getan, weil es sein Vorgesetzter von ihm verlangt hat“, mutmaßte der Keks-Langfinger. „Wie ist Ihr Verhältnis jetzt zueinander?“, hakte der Vorsitzende nach. „Wir gehen uns aus dem Weg. Unsere Dienstzeit dauert ja sowieso nicht mehr lange“, parierte der Zeuge.
„Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt, zumal die Folgen in diesem Fall nicht ganz unerheblich waren“, gab Richter Peters zu bedenken. „Normalerweise kassiert man dafür zwei Monatsgehälter. Da der Angeklagte bereits eine knappe Woche „im Bau“ gesessen habe, könne die Sanktion mit 35 Tagessätzen zu je zehn Euro allerdings milder ausfallen.
(*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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