Aus dem GERICHTSSAAL: Kopfnussartige Schläge
Pizzabäcker wegen Körperverletzung verwarnt
Stand:
Rechtsanwalt Detlef Claus zieht alle Register, seinen Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung zu entlasten. Mohamed M.* (36) erleidet während des Plädoyers seines Verteidigers einen Weinkrampf. Die Verhandlung wird unterbrochen, nach wenigen Minuten mit dem Urteilsspruch fortgesetzt. Der fällt recht moderat aus: Der Deutsch-Marokkaner wird verwarnt. Lässt er sich in den kommenden zwei Jahren nichts zuschulden kommen, braucht er eine angedrohte Geldstrafe von 250 Euro nicht zu bezahlen. Ob der Pizzeria-Betreiber das Urteil akzeptiert, ist noch nicht klar, denn Mohamed M. fühlt sich unschuldig.
Laut Anklage soll er in der Nacht des 21. April vorigen Jahres einer Jugendlichen in der Dortustraße drei Faustschläge auf den Kopf verpasst haben. Der Potsdamer Pizza-Bäcker bestreitet das, berichtet von einer Glasflasche, mit der ihn das Mädchen angegriffen habe, nachdem es zuvor mit zwei Kumpels in seinem Lokal diverse Aschenbecher gestohlen habe und damit geflüchtet sei. Er habe sich in den Opel Corsa seiner Schwiegermutter gesetzt und die Verfolgung aufgenommen, so der Angeklagte. Im Karstadt-Nebeneingang in der Dortustraße habe er die junge Frau, die ihn als „Kanake“ und „Scheiß-Ausländer“ betitelte, gestellt, sich lediglich gegen deren Attacken gewehrt und sie bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.
„Wir waren angetrunken. Da haben wir die Aschenbecher aus Jux mitgenommen“, erzählt Nadine N.* (17) dem Gericht. Mohamed M. habe sie mit einem Baseballschläger verfolgt. Während ihre Bekannten zunächst entkommen konnten, habe er sie gestellt. „Den Aschenbecher, den ich eingesteckt habe, hatte ich vorher in eine Mülltonne geworfen. Aber er verlangte ihn immerzu von mir zurück.“ Danach habe der Angeklagte sie mit einer Hand am Hals gepackt, ihr mit der anderen dreimal auf den Kopf gehauen. „Was waren das für Schläge?“, fragt Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode die Zeugin. Nadine N. räumt ein, sie seien nicht gar so wuchtig, sondern „mehr kopfnussartig“ gewesen. Ob sie zu diesem Zeitpunkt eine Flasche bei sich hatte, vermag sie nicht mehr zu sagen. „Selbst wenn, hätte ich sie nie gegen so einen kräftigen Mann eingesetzt“, beteuert die Auszubildende. Dann gibt sie zu, Mohamed M. – wie in der Anklage aufgeführt – beleidigt zu haben.
Das Verfahren gegen die drei Aschenbecherdiebe wurde inzwischen eingestellt. Sie haben sich während eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei Mohamed M. entschuldigt. „Mein Mandant hat mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, räumt der Verteidiger ein. „Aber er fühlte sich durch das Verhalten der Jugendlichen provoziert.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: