Aus dem GERICHTSSAAL: Kopfstoß wegen Nazi-Shirt
Brutaler Angriff im Waschhaus vor Gericht: Geldstrafe für Angeklagten
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Für die Potsdamer Antifa passte der Fall in ihr Bild über das Waschhaus. Als dort dem heute 21-jährigen Till S. von dem 22-jährigen Robert K. im April vor einem Jahr die Nase gebrochen wurde, reagierten die Antifaschisten prompt: Das Waschhaus müsse „endlich mit dem Problem rechtsextremer Besucher offensiv umgehen und solchen Personen keinen Zutritt mehr zu gewähren“ – schließlich habe Robert K. ein Nazi-Shirt getragen.
Um diesen möglicherweise politisch motivierten Aspekt des Angriffs auf Till S. ging es beim gestrigen Prozess allerdings nur am Rande. Gleich zu Beginn räumte Robert K. die Tat ein. Das fragliche T-Shirt mit einem Aufdruck der rechtsextremen Band Frontalkraft habe er geschenkt bekommen, trage es eigentlich „nur auf Arbeit“ – doch just an diesem Abend hätte er kein anderes Kleidungsstück zur Hand gehabt. Aber genau wegen des Shirts hätten ihn Till S. und seine Freunde „eine halbe Stunde belabert“. Als Till S. ihm noch im Gesicht „rumgefummelt“ habe, hätte er sich mit einem Kopfstoß gewehrt. „Ich habe nicht daran gedacht, vorher jemand von der Security zu rufen“, sagte Robert K. auf die Frage, ob er sich nicht anders hätte helfen können.
Die Folgen des Kopfstoßes waren für Till S. schmerzhaft: Mit gebrochener Nase lag er zwei Tage im Krankenhaus. Zwei Wochen später musste sie noch einmal gebrochen werden, um nicht schief zu verheilen – mitten in der Zeit, als Till S. für sein Abitur lernen wollte: „Ich hatte wochenlang Kopfschmerzen.“
Gleichzeitig stellte Till S. die Zeit vor dem Angriff wesentlich anders dar als sein Kontrahent: Er habe wegen Zivilcourage lautstark „schickes Nazi-Shirt“ gesagt, worauf eine Diskussion unter mehreren Anwesenden entstand. Er habe diese kurz verlassen, da er sich sowieso gerade auf den Heimweg hätte machen wollen. Als er zurückkam, habe der Angeklagte ihn plötzlich am Kragen seiner Trainingsjacke gepackt. „Er ließ einfach nicht los.“ Plötzlich habe er einen „Blitz“ gespürt, ging zu Boden, spürte das Blut, das aus seiner Nase tropfte. Eine kleine Narbe erinnert an den Abend.
Auch Robert K. dürfte seine Tat noch länger spüren: Der Arbeitslose – bisher nur bei Bagatelldelikten auffällig – wurde zu 50 Tagessätzen á 10 Euro wegen Körperverletzung verurteilt und muss 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Am Ende sagt er: „Es tut mir leid.“ HK
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