Landeshauptstadt: Korruption: Freispruch für suspendierte Amtsleiterin
Korruptionsverdacht in der Potsdamer Stadtverwaltung juristisch überprüft - und nicht bestätigt
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Einer der zwei aktuellen Verdachtsfälle auf Korruption in der Potsdamer Verwaltung hat sich mangels Beweisen nicht bestätigt. Das Potsdamer Amtsgericht sprach gestern die Leiterin der Geschäftsstelle für Arbeitsmarktförderung, Marion C., vom Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit frei. Damit kann die 55-Jährige heute wieder ihre alte Stelle antreten.
Schon während der Verhandlung war bekannt geworden, dass die Frau sich am Arbeitsgericht erfolgreich in den öffentlichen Dienst zurückgeklagt hatte. Nach der Anklage gegen sie war die Angestellte zunächst suspendiert worden. „Nach der jetzigen Entscheidung sehe ich Frau C. als voll rehabilitiert an“, sagte Sozialbeigeordnete Elona Müller den PNN nach dem Urteil. Das Amt für Beschäftigungsförderung liegt in Müllers Zuständigkeit.
Der Fall Marion C. war im Zuge der Enthüllungen über Vorgänge im Potsdamer Ausländeramt bekannt geworden: Dabei wird von der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einen Mitarbeiter ermittelt, der Aufenthaltsgenehmigungen gegen Schmiergeld verteilt haben soll.
Die Vorwürfe gegen Marion C. waren weniger schwer, aber dennoch brisant: Nach einem anonymen Hinweis und eigenen Ermittlungen hatte ihr die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass sie im Dezember 2005 an den Arbeits- und Ausbildungsförderungsverein Potsdam-Mittelmark e.V. (AAFV) wissentlich 3000 Euro aus der Stadtkasse für eine Veranstaltung überwiesen habe, die aber nie stattfand. Im Gegenzug soll sie wenige Tage später vom inzwischen verstorbenen Chef des AAFV einen Laptop im Wert von 1000 Euro für Monate geliehen bekommen haben. Die Nutzung des Laptops und die fälschliche Zahlung an den Verein wurden gestern auch nicht bestritten – jedoch ein Zusammenhang beider Sachverhalte.
So führten Marion C. und ihre Anwälte aus, der Laptop sei einzig für dienstliche Zwecke benötigt worden und hätte auch anderen Angestellten im Arbeitsförderungsamt genützt – die das bestätigten. „Wir hatten damals die schlechtesten Computer in der Stadtverwaltung“, begründete ein Mitarbeiter, weshalb der Laptop wichtig gewesen sei. Zudem, argumentierten die Verteidiger, sei die Zahlung der 3000 Euro „versehentlich“ angewiesen worden: „Natürlich war das Schlamperei, aber keine Korruption.“ Mehrmals betont wurde, dass Marion C. im Dezember 2007 die falsch gezahlten 3000 Euro vom AAFV zurückgefordert habe, nachdem sie bei einer Prüfung älterer Unterlagen frühere Rechnungen kontrollierte, argumentierten die Verteidiger. Die Vermutung der Staatsanwaltschaft, Marion C. habe das Geld nur zurückgefordert, um die Tat vor dem bereits ermittelnden Landeskriminalamt zu vertuschen, konnte nicht bewiesen werden. Ungeklärt blieb auch, warum der Laptop laut Protokoll noch vor Ende seiner Garantiefrist vom AAFV verschrottet wurde. „Die Ausführungen der Angeklagten lassen sich nicht widerlegen“, sagte Richterin Constanze Rammoser-Bode nach dem Urteil. Es gäbe eben „viele Zufälle im Leben“. HK
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