Landeshauptstadt: Korruption nicht nachweisbar Strafbefehl nach Affäre im Potsdamer Ausländeramt
In der Affäre um Bestechlichkeit im Potsdamer Ausländeramt lassen sich wesentliche Vorwürfe offensichtlich nicht beweisen. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Michael E.
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In der Affäre um Bestechlichkeit im Potsdamer Ausländeramt lassen sich wesentliche Vorwürfe offensichtlich nicht beweisen. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Michael E., einen früheren Mitarbeiter des Amts, inzwischen beendet. „Der Korruptionsvorwurf gegen ihn hat sich dabei nicht bestätigt“, sagte ein Sprecher der Justizbehörde.
Dennoch hat es gegen E. einen Strafbefehl gegeben: wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz in drei Fällen sowie wegen einer einmaligen Unterschlagung. 1800 Euro Strafe soll Michael E. deswegen zahlen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt. Nun muss der Fall am Potsdamer Amtsgericht verhandelt werden. „Ein Termin steht noch nicht fest“, so gestern ein Gerichtssprecher. E. wird vorgeworfen, Ausländern unerlaubt Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt zu haben. Die drei ermittelten Fälle liegen in den Jahren 2003 und 2007. Zudem soll E. 60 Euro Verwaltungsgebühr im Herbst 2007 für sich behalten haben.
Damals war nach zwei Hinweisen der Verdacht gegen den später entlassenen Mann aufgekommen, zwei Jahre dauerten die Ermittlungen. Öffentlich publik wurde der Fall nach PNN-Recherchen im vergangenen Juni. Zuvor hatte die Verwaltung nur den Hauptausschuss hinter verschlossenen Türen informiert. Zunächst schien die Dimension des Skandals wesentlich größer: Von bis zu 35 Fällen gingen die Ermittler aus, in denen Michael E. unter anderem Aufenthaltsgenehmigungen gegen Geld ausgegeben haben soll. Doch wiederholte Bestechlichkeit ließ sich offensichtlich nicht nachweisen.
Die Untersuchungen gestalteten sich nicht nur wegen der Komplexität des Ausländerrechts aufwendig: Jede Akte musste neu bewertet werden, die von dem verdächtigen Angestellten bearbeitet wurde. Die Landeshauptstadt erbat Amtshilfe bei zwei anderen Ausländerbehörden. Im Zuge der Ermittlungen baute die Verwaltung auch ihr System zum Schutz gegen Bestechlichkeit um. So wurde eine Ombudsfrau gegen Korruption installiert, bei der anonym Hinweise auf Verdachtsfälle gegeben werden können. Dazu ist nun das Rechnungsprüfungsamt und nicht mehr das Personalamt mit der Korruptionsprävention betraut. Ebenso gab es eine neue Dienstanweisung für die 1700 Angestellten der Stadt, um gegen Bestechlichkeit zu sensibilisieren. Potsdam ist zudem der Anti-Korruptions-Organisation „Transparency International“ beigetreten.
Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft bestätigte auch, dass zu einem anderen Verdachtsfall auf Korruption in Potsdam Verwaltung noch ermittelt werde. Details zu den Vorwürfen, die bereits seit vergangenem Sommer untersucht werden, blieben bislang unbekannt – die Ermittlungen sollen nicht gefährdet werden, hieß es.
Bereits im Juli 2009 hatte am Amtsgericht ein weiteres Korruptionsverfahren mit einem Freispruch für die angeklagte Mitarbeiterin der Stadtverwaltung geendet – auch damals mangels Beweisen.HK
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