Aus dem GERICHTSSAAL: Kot und Fischreste im Briefkasten Gefängnisstrafe für Raub mit Waffen und Stalking
Nur Sekunden vor der Urteilsverkündung – anderthalb Jahre Gefängnis wegen Diebstahls mit Waffen, Nötigung, Stalkings sowie dreifachen Ladendiebstahls – verkündete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den 30-jährigen Tobias T.*.
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Nur Sekunden vor der Urteilsverkündung – anderthalb Jahre Gefängnis wegen Diebstahls mit Waffen, Nötigung, Stalkings sowie dreifachen Ladendiebstahls – verkündete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den 30-jährigen Tobias T.*. Es sei zu befürchten, dass sich der Wohnungslose durch Flucht dem Strafantritt entziehen könne, begründete sie. Wenig später klickten die Handschellen erneut, denn der Potsdamer war bereits zum Prozess von der Polizei, die erst seinen Aufenthaltsort ermitteln musste, vorgeführt worden.
Gleich fünf Straftaten wurden am Mittwoch vor dem Schöffengericht verhandelt. Tobias T. ließ durch seinen Verteidiger Matthias Schöneburg erklären, die Vorwürfe träfen zu. Allerdings habe er am 8. Februar 2012 das Diebesgut im Wert von 10,40 Euro bei Netto im Hauptbahnhof nicht mit Gewalt verteidigt, ein Springmesser – es fällt unter das Waffengesetz – sowie ein Taschenmesser nicht griffbereit geführt. Drei Zeugen bestätigten, Tobias T. habe „lediglich abhauen“ wollen, als sie ihn festhielten, sie aber nicht angegriffen, wie angeklagt. Aus dem Vorwurf des schweren räuberischen Diebstahls, immerhin ein Verbrechen, wurde „nur“ Diebstahl mit Waffen.
Sein Mandant habe an diesem Tag Geschirrspülertabs und Waschmittel entwendet, weil er kein Geld hatte, so der Verteidiger. Auch am 9. März 2011, am 14. Juni 2011 und am 4. Januar 2012 habe der Hartz-IV-Empfänger aus wirtschaftlicher Not in Supermärkten lange Finger gemacht. In allen Fällen sei die Beute gering gewesen.
Zwischen Oktober 2011 und April 2012 soll Tobias T. – er verstieß in der Vergangenheit allein elfmal wegen Diebstahls gegen das Gesetz, aber auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung sowie versuchter Nötigung, saß mehrfach hinter Gittern – zwei Nachbarn „hartnäckig nachgestellt“ und sie in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt haben. Da er und sein Vater sich von der Frau und ihrem Ehemann verfolgt fühlten, habe er den Briefkasten des Paares mehrfach mit den Worten „Stasi-Sau“, Stasi-Schwein“ und „Stasi“ beschmiert, ihn gar mit Kothaufen und stinkenden Fischresten gefüllt. Die Stalking-Opfer erlitten Angstzustände und Schlafstörungen, die Frau musste psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Stasi-Schmiereien gab der Angeklagte zu. Für den unappetitlichen Inhalt des Briefkastens seien andere Mieter, mit denen das Ehepaar im Clinch lag, verantwortlich, mutmaßte er. (*Name geändert.) Hoga
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