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Aus dem GERICHTSSAAL: Kredit über 295 000 Euro erschlichen Vater und Sohn fälschten

Gehaltsabrechnungen

Stand:

Auf der Anklagebank des Schöffengerichts unter Vorsitz von Reinhild Ahle sitzen Vater und Sohn. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen gemeinschaftlichen Betrug und Urkundenfälschung zur Last. Vater Georg G.* (60) möchte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Sohn Gabriel G.* (30) lässt durch seinen Verteidiger erklären, die Anklage entbehre jeglicher Grundlage.

Obwohl das Duo nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügte, soll es im Herbst 2006 eine Eigentumswohnung in der Geschwister-Scholl-Straße erworben haben. Ein entsprechender Kaufvertrag sei am 6. September 2006 abgeschlossen und notariell beglaubigt worden. Georg und Gabriel G. sollen verpflichtet gewesen sein, innerhalb von sechs Wochen eine Finanzierungszusage zu präsentieren. Hierfür – so die Anklage – hätten sie sich an die DKB Kreditbank AG gewandt. Zur Bonitätsprüfung sollen sie gefälschte Gehaltsnachweise, denen zufolge sie monatlich rund 3100 Euro beziehungsweise knapp 4500 Euro verdienen würden, vorgelegt haben. Tatsächlich soll Georg G. als selbstständiger Unternehmer lediglich monatliche Einkünfte von 500 Euro erzielt haben. Sohn Gabriel – er war nach eigenen Angaben damals als Handelsvetreter auf Provisionsbasis tätig – erzielte 2006 einen Jahresgewinn von 35 600 Euro, im Jahr darauf 42 600 Euro. Die Bank prüfte die Falsifikate offenbar nicht gründlich, schloss mit den Angeklagten – etwas blauäugig, wie der Staatsanwalt befand – einen Darlehensvertrag über 295 356 Euro und zahlte ihn in fünf Raten, verteilt über das Jahr 2007, aus. Zum Schein sollen die Angeklagten einige Tilgungsleistungen gegenüber der Bank erbracht haben, nach vollständiger Auszahlung des Darlehens die Ratenzahlungen allerdings eingestellt haben.

Der Traum vom Eigenheim ist mittlerweile geplatzt. Das Objekt wurde zwangsversteigert, der Erlös der Bank zugeführt. Der dem Kreditinstitut entstandene Schaden hält sich mit etwa 35 000 Euro in Grenzen. Georg G. bezieht inzwischen Hartz IV und wohnt Am Schlaatz. Gabriel G. arbeitet für wenig Geld in seinem erlernten Beruf als Bürokaufmann. Er hat 253 000 Euro Schulden.

Nach zweieinhalbstündiger Unterbrechung der Verhandlung, in der die „Sach- und Rechtslage“ erörtert wird, gestehen die bislang nicht vorbestraften Angeklagten überraschend ihre Schuld. Sie ersparen dem Gericht so eine umfangreiche Beweisaufnahme. Das Schöffengericht verurteilt Gabriel G. zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Er muss eine Geldauflage von 1200 Euro zahlen und 100 Stunden unentgeltlich arbeiten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Verfahren gegen Georg G., der nach Ansicht des Staatsanwalts von seinem Sohn in die Sache hineingezogen wurde, wird gegen eine Geldbuße von 120 Euro eingestellt. Auch er wird verpflichtet, 100 Sozialstunden zu leisten. (*Namen geändert.) Hoga

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