Aus dem GERICHTSSAAL: Krimineller Freigang
Staatsanwältin beantragte drei Jahre Gefängnis
Stand:
Die erste Jugendstrafe wegen Diebstahls und Sachbeschädigung kassierte Holger H. (Name geändert) mit 17 Jahren. Dann ging es Schlag auf Schlag: Immer wieder vergriff er sich an fremdem Eigentum. Hehlerei, versuchter und vollendeter Betrug, fortgesetzter Menschenhandel und Förderung der Prostitution stehen u. a. im Bundeszentralregister des inzwischen 43-Jährigen. Mehrfach saß er in Haft. Zuletzt wurde der Potsdamer 2002 zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Irgendwann gelangte Holger H. in den Genuss des offenen Vollzugs. Den nutzte der Kahlköpfige laut Anklage zu neuem kriminellen Tun. Zwischen März und August 2005 soll er in zahlreiche im Stadtgebiet von Potsdam sowie im Umland geparkte Autos eingebrochen sein, mobile Navigationsgeräte, Kleidung, Handys, Laptops, Taschen und Rucksäcke entwendet haben. Das erbeutete Geld soll er für sich verwendet, mit fremden EC-Karten versucht haben, seine Kasse aufzufüllen. Mal habe es geklappt, mal nicht. Auch Hehlerei wird dem Mann zur Last gelegt.
Die Kripo kam Holger H. während großangelegter Ermittlungen zum Verdacht des fortgesetzen Bandendiebstahls sowie der Bandenhehlerei auf die Schliche. Sie hörte sein Handy ab, observierte die Wohnung einer Bekannten im Zentrum-Ost, in der sich der Häftling während seines Freigangs aufhielt, durchsuchte schließlich seine Zelle in der JVA Brandenburg. Dort fanden die Beamten nichts Verdächtiges. „In der Wohnung konnten wir allerdings eine Menge Gegenstände sicherstellen, die aus den Autoaufbrüchen stammten“, so der Polizeibeamte Torsten S. (39) während der Verhandlung vor dem Schöffengericht.
Holger H. schwieg während des Prozesses zu den Tatvorwürfen, wollte sich auch zu seiner Person nicht äußern. So war das Gericht gezwungen, zahlreiche Protokolle aus dem Ermittlungsverfahren zu verlesen. Irgendwann kristallisierte sich heraus: Der Angeklagte könne unmöglich der Täter sein, der am 17. April 2005 an einem Bankautomaten in der Jägerallee 1000 Euro abhob, dann noch zweimal versuchte, insgesamt 1500 Euro zu ergaunern.
„Die Bilder der Überwachungskamera zeigen eindeutig einen anderen Mann. Außerdem wäre es dem Angeklagten zeitlich nicht möglich gewesen“, konstatierte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Auch wenn diese Anklagepunkte eingestellt werden, blieb aus ihrer Sicht noch genug, Holger H. erneut für längere Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Sie beantragte, ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch, sah keinen der Vorwürfe als erwiesen an. Urteil am 25. September. Hoga
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