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Landeshauptstadt: Kritik an Mail-Aktion von Kirsch Politische E-Mails an Kunden verschickt

Der Stadtverordnete Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis) hat möglicherweise gegen Datenschutzrecht verstoßen, als er den E-Mail-Verteiler seiner Bau- und Immobilienfirma Kirsch & Drechsler dazu nutzte, um E-Mails mit politischem Inhalt zu versenden. Ein anonym bleiben wollender Empfänger erhielt von Kirsch elektronische Post, worin Kirsch in einer „persönlichen Bitte“ im Vorfeld der Kommunalwahlen auf die Homepage des Bürgerbündnisses aufmerksam macht.

Stand:

Der Stadtverordnete Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis) hat möglicherweise gegen Datenschutzrecht verstoßen, als er den E-Mail-Verteiler seiner Bau- und Immobilienfirma Kirsch & Drechsler dazu nutzte, um E-Mails mit politischem Inhalt zu versenden. Ein anonym bleiben wollender Empfänger erhielt von Kirsch elektronische Post, worin Kirsch in einer „persönlichen Bitte“ im Vorfeld der Kommunalwahlen auf die Homepage des Bürgerbündnisses aufmerksam macht. In „10 Minuten, die wichtig für Potsdam sind“ möge sich der Empfänger an einer Befragung beteiligen und sich „die Themen herausfiltern, die der Bürger selbst für wichtig erachtet“. Der Mail-Empfänger hatte sich 2006 für den Kauf einer Wohnung von Kirsch & Drechsler interessiert und die Adressdaten inklusive Mail-Adresse zum Zweck der Angebotsversendung an einen Mitarbeiter von Kirch & Drechsler gewandt, nicht an Kirsch persönlich.

„Das ist unzulässig“ erklärte Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge nach Beschreibung des Vorgangs. Die Daten des Kaufinteressenten seien zu einem ganz bestimmten Zweck weitergegeben worden. Die Zweckbindung sei mit der Mail politischen Inhalts „durchbrochen“ worden. Der Unternehmer dürfe seine geschäftlichen und politischen Belange nicht in dieser Weise verknüpfen. Ähnlich äußerte sich auch Wolfgang Brandt, Sprecher des Innenministeriums. Er teilt mit, dass das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke nur zulässig ist, „wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient“.

Als Geschäftsführer und Hauptgesellschafter von Kirsch & Drechsler habe er eine Bitte an seine Kunden gerichtet. „Das ist zulässig“ und „nicht monierfähig“, erklärte Kirsch gestern. Datenschutzrechtlich sei sein Vorgehen nicht verwerflich, er habe sich vorab anwaltlich beraten. Bürgerbündnis-Fraktionschefin Ute Bankwitz erklärte, die Kritik an der Mail-Aktion sei „eine Diskriminierungsveranstaltung“ und „Anti-Kirsch-Propaganda“. gb

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