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Aus dem GERICHTSSAAL: Krückstock als Tatwaffe

Streit im Hausflur der Charlottenstraße eskalierte / Verwarnung mit Strafvorbehalt

Stand:

Die Mutter von Dieter D.* (47) wohnt in der Charlottenstraße. Weil die alte Dame gehbehindert ist, kommt der Sohn öfter zu Besuch, kauft ein, putzt auch regelmäßig ihre Zimmer, Küche und Bad. Mitunter begegnet der Mann dabei im Flur Hausbewohnern. Einer von ihnen, Karl K.*, kann ihn wohl nicht leiden „Der provoziert mich, wo er nur kann. Er wird immer ausverschämter“, erzählt der Arbeitslose vor Gericht. Am Vormittag des 19. Oktober 2008 lief die Sache dann offenbar völlig aus dem Ruder. Laut Staatsanwaltschaft soll Dieter D. seinen Kontrahenten nach einem Streit kräftig mit seiner Gehhilfe auf den Arm geschlagen haben. Das ärztliche Gutachten bescheinigt Karl K. „eine ausgeprägte Hämatombildung mit schmerzhafter Bewegungseinschränkung“.

„Was war los an diesem Tag?“, fragt Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode den Angeklagten. Dieter D. holt tief Luft, berichtet dann von einem nicht gerade druckreifen Ausdruck, den ihm Karl K. an den Kopf geworfen habe. „Sie können das Wort ruhig sagen“, ermuntert der Verteidiger seinen Mandanten. „Er hat mich Arschloch genannt“, erwidert Dieter D. verschämt. „Sonst bezeichnet er mich immer als Eierkopp. Der Mensch ist unmöglich.“ Außerdem – so der Hartz IV-Empfänger – habe Karl K. lautstark behauptet, er würde die Gehhilfe gar nicht brauchen, benutze sie nur, um anzugeben. „Dann hat er mich als Krüppel bezeichnet. Da bin ich ausgerastet und habe ihm ein paar mit dem Stock übergezogen“, räumt der Angeklagte ein. „Ich hatte die Krücke aber nicht dabei, um mich gegen eventuelle Angriffe zu wehren, sondern ich brauchte sie drei Wochen, weil ich eine Entzündung am Fuß hatte. Wer weiß, was passiert wäre, wenn nicht ein anderer Nachbar herausgekommen wäre, um zu schlichten?“, überlegt Dieter D. laut. „Inzwischen hatte sich nämlich noch eine Frau eingemischt. Die wollte mit irgendwas zukloppen, uff mir natürlich.“ „Wie ist das Verhältnis zu Karl K. jetzt?“, hakt die Vorsitzende nach. „Beschissen“, pariert der Angeklagte. „Nach wie vor belastet“, drückt es der Verteidiger aus. Die Wohnungsgenossenschaft als Vermieter habe schon versucht, die Streithähne mittels Mediation zu versöhnen. Das habe nicht funktioniert. „Da muss man halt mal die Ohren zumachen“, rät Richterin Rammoser-Bode. Das Beste sei ein Wohnungswechsel der betagten Mutter. Doch die wolle nicht mehr umziehen. „Sie haben sich der Körperverletzung schuldig gemacht“, konstatiert die Staatsanwältin. Deshalb solle Dieter D. 250 Euro Strafe zahlen. Das Gericht verwarnt den bislang nicht Vorbelasteten allerdings, setzt die Geldstrafe von 200 Euro zur Bewährung aus. (*Namen geändert.) Hoga

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