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Aus dem GERICHTSSAAL: Kübelklau war eine Schnapsidee

„Die Sache ist alleine auf meinem Mist gewachsen. Daniel war gar nicht beteiligt“, bekennt Robert R.

Stand:

„Die Sache ist alleine auf meinem Mist gewachsen. Daniel war gar nicht beteiligt“, bekennt Robert R.* (28) zum Prozessauftakt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme ist auch Gericht und Staatsanwalt klar, dem Mitangeklagten Daniel D.* (28) ist keine Täterschaft nachzuweisen. Er wird vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Langfinger Robert R. erhält eine Geldstrafe von 750 Euro.

„Ich war mit Daniel und ein paar anderen Freunden in der Kneipe und hinterher ganz schön betrunken. Da bin ich auf die verblödete Idee gekommen, den Blumenkübel umzupositionieren. Ich bin mit dem Topf die Rolltreppe runtergetorkelt. Da kam auch schon der Wachmann“, pariert Robert R. die Anklageschrift. Sie legt ihm (und einem zweiten Täter) zur Last, nach Mitternacht des 3. November 2006 vor einem Eiscafé der Bahnhofspassagen eine Palme samt Kübel im Wert von 50 Euro entwendet zu haben. „Es war wirklich nicht meine Absicht, die Pflanze zu klauen“, beteuert der Angeklagte. „Sie sollen den Bahnhof mit dem Kübel bereits verlassen haben“, wirft Amtsrichterin Monika Holk ein. Robert R. hat keine rechte Erinnerung mehr an den Vorfall. „Ich trinke selten, aber wenn, dann richtig“, betont er. Daniel D. berichtet, aus etwa 100 Metern Entfernung gesehen zu haben, dass sein Kumpel Robert etwas in der Hand hatte. Auf dem Bahnhofsvorplatz habe er dann eine Auseinandersetzung mit einem Wachmann bemerkt. „Da bin ich hingegangen, um zu schlichten“, so der Mitangeklagte.

„Ich wurde von einem Kollegen der Videoüberwachung informiert, zwei Personen hätten vor dem Eiscafé einen Blumenkübel gestohlen“, berichtet ein als Zeuge geladener Sicherheitsmitarbeiter der Bahnhofspassagen. „Ich verfolgte sie. Als sie mich bemerkten, legten sie eine höhere Gangart ein.“ Der etwa 25 Kilo schwere Kübel sei dann auf dem Vorplatz abgestellt worden. „Es gelang mir, einen der Flüchtenden zu stellen“, erzählt der Wachmann. „Schauen Sie sich die Angeklagten einmal genau an“, bittet die Vorsitzende. „War es einer von ihnen?“ Der Zeuge überlegt nicht lange, deutet auf Robert R. Das Gesicht von Daniel D. sagt ihm nichts.

Robert R. habe die Kübelpalme aus dem Bahnhof getragen. Somit sei der Diebstahl vollendet, egal, was er damit vorhatte, begründet Richterin Holk die geharnischte Sanktion. Wäre er Ersttäter, könnte man über eine Verfahrenseinstellung mit kleiner Geldbuße nachdenken. Doch der Potsdamer ist bereits wegen Diebstahls, Unterschlagung und Drogenhandels vorbestraft. (*Namen geändert.) Hoga

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