Aus dem GERICHTSSAAL: „Kuckuck“ am Fernseher
250 Euro Geldbuße für Restaurant-Geschäftsführer
Stand:
Georgius G.* (31) hatte weit über 4000 Euro Schulden. Die Gläubiger saßen dem Geschäftsführer einer GmbH, die zwei griechische Restaurants in der Stadt betreibt, im Nacken. Am 12. März vorigen Jahres stand der Gerichtsvollzieher schließlich vor der Wohnungstür des Mannes, entdeckte als einzigen pfändbaren Gegenstand einen hochwertigen LCD-Fernseher. Sobald der „Kuckuck“ an dem Gerät klebte, will Georgius G. beteuert haben, es gehöre nicht ihm, sondern seinem Geschäftspartner. Der habe es im Namen der GmbH gekauft und zur Fußball-Weltmeisterschaft in einem der Lokale aufgestellt. „Danach habe ich den Fernseher mit seinem Einverständnis nach Hause mitgenommen, da wir Angst vor einem Einbruch hatten. Der Gerichtsvollzieher hat gesagt, wenn das so ist, soll der rechtmäßige Besitzer bei mir vorbeikommen und den Kauf beweisen. Dann ist die Sache erledigt“, so Georgius G. vor Gericht. Das habe sein Geschäftspartner auch getan.
Gerichtsvollzieher Detlef D.* (48) präsentiert eine etwas andere Version des Geschehens. „Ich forderte Herrn G. zur Zahlung seiner Verbindlichkeiten auf. Das konnte er nicht. Also wollte ich den Fernseher pfänden. Daraufhin erklärte Herr G., das Gerät stehe im Eigentum Dritter. Allerdings wollte er den Namen desjenigen partout nicht nennen“, erinnert sich der als Zeuge Geladene. „Aus meiner Sicht hatte er das Gerät im Gewahrsam. Deshalb habe ich das Pfandsiegel draufgeklebt.“ Dann habe er Georgius G. darauf hingewiesen, dass der Fernseher in absehbarer Zeit versteigert würde. Sollte er wirklich jemand anderem gehören, müsse der sich umgehend bei ihm melden.
Während der anschließenden eidesstattlichen Versicherung über die Vermögenslosigkeit des Geschäftsführers habe dieser plötzlich erklärt, der teure LCD-Fernseher sei doch seiner. „Dabei hatte ich ihn vorher belehrt, er müsse seine Angaben nach besten Wissen und Gewissen machen“, erzählt der Gerichtsvollzieher. Georgius G. – angeklagt wegen falscher Versicherung an Eides statt – betont: „Ich habe eindeutig gesagt, der Fernseher steht im Eigentum der GmbH.“ Gerichtsvollzieher Detlef D. bleibt bei seinen Angaben. So seht Aussage gegen Aussage. Amtsrichterin Reinhild Ahle gibt zu bedenken, Georgius G. habe möglicherweise fahrlässig gehandelt. Sie stellt das Verfahren gegen den bisher Unbescholtenen gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro an die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ ein (*Namen von der Redaktion geändert). Hoga
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