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Flightright aus Potsdam: Kuckuck im Anflug

Potsdamer Firma drohte mit Flugzeug-Pfändung, weil Linie Condor wegen Verspätung nicht zahlte.

Von Sarah Kugler

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Mit dem Gerichtsvollzieher auf die Landebahn. Was klingt wie die Szene aus einer schlechten Komödie, ist in der vergangenen Woche fast Wirklichkeit geworden. Weil die Fluglinie Thomas-Cook-Airline eine Kundenentschädigung von 600 Euro nicht zahlte, wäre am vergangenen Samstag beinahe eines ihrer Flugzeuge gepfändet worden. Auftraggeber der Pfändung war das Potsdamer Unternehmen Flightright, das sich seit 2010 – gegen eine Erfolgsprovision von 20 Prozent – auf die Entschädigungsansprüche von Fluggästen spezialisiert hat.

Wie Jonas Swarzenski, Leiter der Flightright-Rechtsabteilung, erklärt, haben Passagiere bei mehr als drei Stunden Flugverspätung oder -ausfall das Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe entscheidet sich dabei nach der Länge des gebuchten Fluges. So stehen den Passagieren je nach Länge der Strecke 250 Euro bis 600 Euro zu. Im aktuellen Fall wollte die Kundin im Jahr 2012 von Wien aus nach Varadero in Kuba fliegen. Allerdings hatte der Flug wegen eines technischen Defekts 22 Stunden Verspätung, weswegen ihr 600 Euro Entschädigung zustanden.

Die Kundin hat sich dann an Flightright gewendet, auf deren Website sie ihr Problem schilderte, ein Entschädigungsrechner berechnete den Betrag. „Nur durch die hohe IT-Leistung kann der Andrang von mehreren tausend Fällen pro Monat bewältigt werden.“ Anschließend schickte Flightright eine Zahlungsaufforderung von 600 Euro an die Thomas-Cook-Airline, die ein Schwesternunternehmen der Condor ist – eine Reaktion blieb jedoch aus. Deswegen wurde der Fall an den Mahnanwalt weitergegeben und schließlich an den Gerichtsvollzieher. Als dieser vergangenen Freitag auf dem Salzburger Flughafen auftauchte, rief ein Mitarbeiter die Airline Condor an, die den Betrag daraufhin sofort bezahlte, sodass es zu keiner Pfändung kam.

Johannes Winter, Pressesprecher von Condor, sagte, dass die Airline erst am Freitag von der Zahlungsaufforderung erfahren habe. „Wir bedauern den Vorfall sehr“, so Winter. Der Verbleib der ursprünglichen Zahlungsaufforderung sei bis heute nicht geklärt, wichtig sei dem Unternehmen aber, dass der berechtigte Schadensersatz sofort gezahlt wurde.

Es sei tatsächlich untypisch, dass die Airline nicht auf Zahlungsaufforderungen reagiert, sagt Jonas Swarzenski von Flightright; normalerweise seien eher kleinere, außereuropäische Airlines die Problemkinder. Auch Billigunternehmen, wie Easyjet oder Vueling Airline, müsse man in solchen Fällen fast immer verklagen, da sie die Zahlungsaufforderungen zunächst immer ablehnen würden. Die großen Airlines würden hingegen direkt zahlen. Ärgerlich sei, dass viele Flugkunden gar nicht wüssten, dass sie ein Recht auf Entschädigungen haben und sich oft von den Fluggesellschaften abwimmeln ließen. Dabei gelinge es Flightright oft, das Geld innerhalb von zwei Wochen einzutreiben. Seit Firmengründung hat das Unternehmen Entschädigungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro durchgesetzt. 

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