Landeshauptstadt: Kuick-Frenz: Stadt untersagt Wohnung in Kapelle
Baubeigeordnete geht von „halb öffentlicher Nutzung“ des Sakralraums im Augusta-Stift aus
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Nauener Vorstadt - Die Stadt werde eine Nutzung der Kapelle im Augusta-Stift als Wohnung nie und unter keinen Umständen genehmigen. Das sagte gestern Potsdams Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD). Selbst wenn die Räume nicht baulich verändert, sondern im jetzigen historischen Zustand als Wohnung genutzt würden – also lax ausgedrückt ein Bett hineingestellt wird – werde es dafür keine Genehmigung der Stadt geben, so Kuick-Frenz. Dies sei ihre Auffassung, die sie wenn nötig auch gegen einen Widerspruch verteidigen werde.
Gleichzeitig wies Kuick-Frenz im Bau- und im Hauptausschuss PNN-Informationen zurück, wonach ihre Behörde eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Wohnnutzung erteilen wollte. Für eine private Nutzung der Kapelle liege ihr kein Antrag vor, deshalb könne sie ihn auch nicht bearbeiten. Sie sei stets von einer „halb öffentlichen Nutzung“ der Kapelle in dem seit November 1996 unter Denkmalschutz stehenden Gesamtkomplex ausgegangen. Ob dies auch vertraglich mit dem Investor vereinbart ist, dazu konnte die Beigeordnete noch keine Angaben machen. Sie setzte sich aber gegen die Aussage von Landeskonservator Detlef Karg gegenüber den PNN zur Wehr, er habe die Stadt auf den besonderen Charakter des Denkmals aufmerksam gemacht, auf sein Schreiben aus dem Jahr 2007 aber keine Antwort erhalten. Deshalb sei er davon ausgegangen, dass seine Hinweise berücksichtigt würden. Sie habe sehr wohl geantwortet, machte die Beigeordnete geltend. Damit hat sie sich allerdings bis zum 29. Januar 2008 Zeit gelassen, als die PNN in einem Bericht bereits auf das Problem aufmerksam gemacht hatten.
Gleichwohl bestätigte Kuick-Frenz gestern, dass ihre Behörde im November 2007 einen Baustopp gegen eine Baumaßnahme in der Augusta-Kapelle verhängt hat. Zu diesem Zeitpunkt sei bereits ein Loch in den Boden des Raums gebrochen worden, um dort eine Treppe hineinzuführen. Das Bauamt ordnete an, das Loch wieder zu schließen. Der Antrag des Investors, in den Raum eine Treppe einzubauen, sei im Januar abgelehnt worden. Angestrebt worden sei damals offenbar eine Nutzung als Wohnung, so Kuick-Frenz. Dazu sei ihre Behörde auch mit dem Investor und einem neuen Eigentümer der Kapelle in Gesprächen gewesen.
Erst am Dienstag war bekannt geworden, dass der Bauherr, die Prinz von Preußen (PvP) Grundbesitz AG, die Räume offenbar erneut an einen Investor verkauft hat. Dies hatte PvP-Vorstand Theodor J. Tantzen den PNN auf Anfrage mitgeteilt. Über die künftige Nutzung könne nur der neue Eigentümer Auskunft geben. Nach PNN-Informationen ist der erste Erwerber der Kapelle vom Kauf zurückgetreten, nachdem ihm die Wohnnutzung untersagt wurde.
Ob die „halb öffentliche Nutzung“ der Kapelle nun ermöglicht wird, ist offen. Es scheint schwer vorstellbar, dass ein Privateigentümer hier einen Erinnerungsort an die Opfer des stalinistischen Terrors einrichtet, die ab 1945 in der als Gerichtssaal missbrauchten Kapelle von einem sowjetischen Militärtribunal zum Tode oder zu langjähriger Lagerhaft verurteilt wurden. Der Raum sollte in einer Ausstellung auch über die Geschichte des Stifts berichten, in der Adels- und Bürgertöchter als „Mädchen in Uniform“ erzogen wurden. Die PvP Grundbesitz AG hatte anfangs positiv auf diesen Vorschlag reagiert, aber dazu keine Entscheidung getroffen. E. Hohenstein/SCH
E. Hohenstein, SCH
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