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Landeshauptstadt: Kündigung für von Essen zurückgenommen

Innenstadt. Die Stadt Potsdam musste nach einem Urteil des Landgerichts die fristlose Kündigung des Geschäftsführers des Potsdamer Gesundheitszentrums, Hans-Joachim von Essen, zurücknehmen.

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Innenstadt. Die Stadt Potsdam musste nach einem Urteil des Landgerichts die fristlose Kündigung des Geschäftsführers des Potsdamer Gesundheitszentrums, Hans-Joachim von Essen, zurücknehmen. Von Essen war vor einem Jahr mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben bei der hundertprozentigen Beteiligungsgesellschaft der Stadt entbunden worden. Gegen ihn, so teilte die Verwaltung damals mit, bestünde der „Verdacht der schwerwiegenden Pflichtverletzung zu Lasten des Unternehmens“. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat jedoch jüngst die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt. Das Landgericht wies die Stadt in der Vergleichsverhandlung auch an, von Essen sein Gehalt bis zum regulären Ende des Geschäftsführer-Vertrags am 31. Dezember 2003 zu zahlen. SCH

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