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Landeshauptstadt: Kurioser Schilderstreit in Bornim

Wann handelt eine Verwaltung verantwortungsbewußt und im Sinne des Bürgers? Ein Streitfall, den auch der vergangene Beschwerdeausschuss nicht einstimmig klären konnte.

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Wann handelt eine Verwaltung verantwortungsbewußt und im Sinne des Bürgers? Ein Streitfall, den auch der vergangene Beschwerdeausschuss nicht einstimmig klären konnte. Der Breite Weg in Bornim ist seit zwanzig Jahren öffentliche Straße, jedoch im Eigentum der Anwohner. Einer stellte Ende der 90er Jahre ein Durchfahrt-Verbotsschild auf, in fester Annahme, auf eigenem Boden dürfe er bestimmen. Die Straßenverkehrsbehörde, deren hoheitliche Aufgabe die Straßenregelung ist, erklärte jedoch das Schild für unzulässig und verlangte die sofortige Beseitigung. Die ersten beiden Aufforderungen gingen noch an falsche Adressaten. Schließlich erreichte es aber doch den eigentlichen Aufsteller. Der legte gegen die Beseitigung Widerspruch ein, und klagte auf aufschiebende Wirkung. Dieser wurde jedoch vom Gericht abgelehnt, woraufhin der Eigentümer das Schild verhängte, seinen Widerspruch gegen die Beseitigung aber aufrecht erhielt. Doch die Verwaltung sah nach Vollzug der Aufforderung keinen Grund mehr für den Widerspruch. „Der Verwaltungsakt ist abgeschlossen, die Maßnahme vollzogen“, erklärte die Verwaltung. Somit sei auch der Widerspruch gegenstandslos geworden. Doch der Beschwerdeführer wollte seine Eingabe aufrecht erhalten. Selbst auf den städtischen Hinweis, dass dann Kosten für die Bearbeitung auf ihn zukommen würden, wollte er die Beschwerde nicht zurückziehen. Ein ganzes Jahr zog sich diese Auseinandersetzung hin, ohne dass der Beschwerdeführer eine Antwort auf seinen Widerspruch bekam. Eingabeausschuss-Vorsitzender Siegmar Krause (PDS) wetterte, dass sei kein Umgang mit Bürgern. „Nicht nur dass die unverzügliche Abnahme des Schildes unangemessen ist“, eine Beschwerde über ein Jahr liegen zu lassen, trotz mehrmaliger Bestätigung des Eingabenführers nicht zu antworten, sei „bürgerunfreundlich“. Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder sah das jedoch anders. Helmut Przybilski (SPD) entgegnete, Krause konstruiere in diesem Fall Kritik an der Verwaltung. Und Volkmar Näder (CDU) frozzelte in Richtung Krause, „hätte die Verwaltung nicht auf die Kosten hingewiesen, hätten sie es ebenfalls kritisiert. Ich kann keine Schuld bei der Verwaltung sehen“. Mehrheitlich entschied man im Ausschuss, die Beschwerde inhaltlich und formal als unbegründet abzulegen. KG

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