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Aus dem GERICHTSSAAL: Ladendieb gab Fersengeld

Vermeintlichem Komplizen konnte die Tat nicht bewiesen werden/Freispruch

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALVermeintlichem Komplizen konnte die Tat nicht bewiesen werden/Freispruch Der zuerst als Zeuge aufgerufene Detektiv hatte keine Erinnerung mehr an den Vorfall. Kein Wunder bei mehr als 100 Langfingern, denen er monatlich auf die Schliche kommt. Bei seinem Kollegen fiel der Groschen, nachdem Amtsrichter Francois Eckardt das Geschehen am 8. Dezember 2003 im Marquardter Hornbach-Baumarkt detailliert zusammenfasste. „Mir fielen zwei junge Männer auf, die sich allzu interessiert diverse Sachen anschauten, sie aus den Regalen nahmen und wieder zurücklegten, einiges auch in einen Rucksack steckten“, erinnerte sich Samuel B. (33) nun. Plötzlich habe sich das Duo getrennt. „Der Ältere verließ den Baumarkt. Sein Kumpel blieb noch eine Weile, wollte schließlich auch gehen. Nach Passieren des Kassenbereichs habe ich ihn angesprochen und seinen Ausweis verlangt.“ Den habe der Jugendliche ihm auch gegeben, dann allerdings unversehens das Weite gesucht. „Ich spurtete ihm noch hinterher, aber sein Komplize wartete bereits im Auto und gab Gas, sobald der junge Mann auf dem Beifahrersitz Platz genommen hatte“, so der Security-Mitarbeiter. Mike M.* (17) wurde bereits wegen Diebstahls vom Jugendgericht verurteilt. Jetzt musste sich sein vermeintlicher Mittäter Konstantin K.* (25) vor Justitia verantworten – und schob alle Schuld auf den Jüngeren. „Ich weiß von nichts“, beteuerte der bereits wegen unzähliger Diebstähle, mehrfacher Körperverletzung, Raubes, versuchter Nötigung , falscher Verdächtigung sowie zahlreicher Verkehrsdelikte Vorbelastete. „Angeblich sollen wir Hundefutter und Spraydosen gestohlen haben. Auf der Rückfahrt im Auto habe ihm Mike M. gestanden, er habe diese Sachen bei Hornbach „mitgehen“ lassen. „Ich habe davon aber nichts bekommen. Damals hatte ich nämlich noch keinen Hund“, so der Angeklagte. Mike M. versuchte alles, seinen Kumpel aus dem Geschehen herauszuhalten. „Konstantin saß die ganze Zeit im Auto “, betonte er im Zeugenstand. Auf seine Wahrheitspflicht hingewiesen, ließ sich der Potsdamer dennoch nicht von seiner Version abbringen. Und obwohl Staatsanwaltschaft und Gericht von der Mittäterschaft des Konstantin K. überzeugt waren, wurde er freigesprochen. „Der Angeklagte ist massiv einschlägig vorbestraft, aber diese Tat kann ihm nicht zweifelsfrei bewiesen werden“, so der Vorsitzende. (*Namen geändert.) Hoga

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