zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Ladenöffnung an vier Sonntagen

Die Stadtverordneten haben am Mittwochabend eine städtische Verordnung über das „Offenlassen von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ an Sonn- und Feiertagen zur Kenntnis genommen. Demnach werden in diesem Jahr die Potsdamer Läden im gesamten Gebiet Potsdams an vier Sonntagen offen sein dürfen: Am 19.

Stand:

Die Stadtverordneten haben am Mittwochabend eine städtische Verordnung über das „Offenlassen von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ an Sonn- und Feiertagen zur Kenntnis genommen. Demnach werden in diesem Jahr die Potsdamer Läden im gesamten Gebiet Potsdams an vier Sonntagen offen sein dürfen: Am 19. Juni aus Anlass des Stadtwerkefestes, am 4. September aus Anlass des Töpfermarktes, am 11. September wegen des Tages des offenen Denkmals und am 6.November wegen der Potsdamer Wirtschaftstage. gb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })