Landeshauptstadt: Ladenöffnung an vier Sonntagen
Die Stadtverordneten haben am Mittwochabend eine städtische Verordnung über das „Offenlassen von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ an Sonn- und Feiertagen zur Kenntnis genommen. Demnach werden in diesem Jahr die Potsdamer Läden im gesamten Gebiet Potsdams an vier Sonntagen offen sein dürfen: Am 19.
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Die Stadtverordneten haben am Mittwochabend eine städtische Verordnung über das „Offenlassen von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ an Sonn- und Feiertagen zur Kenntnis genommen. Demnach werden in diesem Jahr die Potsdamer Läden im gesamten Gebiet Potsdams an vier Sonntagen offen sein dürfen: Am 19. Juni aus Anlass des Stadtwerkefestes, am 4. September aus Anlass des Töpfermarktes, am 11. September wegen des Tages des offenen Denkmals und am 6.November wegen der Potsdamer Wirtschaftstage. gb
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