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Aus dem Gerichtssaal: Lagerfeuer mit Dixi-Klo an der Havel
Für das vielfach vorbestraftes Duo gab es am Montag vor dem Potsdamer Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Die beiden Männer waren unter anderem schon wegen Diebstählen, Raub und dem Verbreiten kinderpornografischer Schriften bekannt.
Stand:
Passanten kam der morgendliche Feuerschein am Ufer der Havel verdächtig vor. Sie alarmierten die Polizei. Als die Beamten am 27. August vorigen Jahres dort eintrafen, fanden sie zwei betrunkene junge Männer vor. Die hatten die Nacht durchgefeiert, danach noch keine Lust, nach Hause zu gehen. Da ihnen kalt war, entfachten sie aus herumliegenden Ästen ein Lagerfeuer. Und weil es offenbar nicht richtig brannte, kamen sie auf die Idee, ein in der Nähe stehendes Dixi-Klo in die Flammen zu werfen.
Jetzt saßen Mirko M.* (26) und Steve S.* (26) wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung auf der Anklagebank. Amtsrichter Francois Eckardt verurteilte die Arbeitslosen zu Freiheitsstrafen von je drei Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung.
Und damit kam das Duo noch glimpflich davon, denn beide standen zum Zeitpunkt der Tat bereits unter Bewährung. Mirko M. bringt es auf ein Dutzend Einträge im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Diebstählen, Betrügereien, Verbreitens kinderpornografischer Schriften, Steuerverkürzung, serienmäßigen Schwarzfahrens, Bedrohung und auch schon wegen Sachbeschädigung. Steve S. musste sich bereits 17-mal vor Gericht verantworten. Sein Vorstrafenregister weist beispielsweise Einträge wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Diebstählen, Sachbeschädigung, Beleidigung, Alkohols am Steuer sowie Brandstiftung in drei Fällen auf.
„Haben Sie einen Hang zum Zündeln?“, fragte der Staatsanwalt. Steve S. sah das nicht so, sprach von Blödheit, das knapp 700 Euro teure Toilettenhäuschen den Flammen zum Fraß vorgeworfen zu haben. „Das Klo stand da einfach so rum. Wir haben nicht überlegt“, sagte der Potsdamer. Er brachte es bei der Blutentnahme immerhin noch auf 1,3 Promille.
Mirko M. hatte in jener Nacht seine Haftentlassung gefeiert und mit 1,6 Promille geringfügig mehr „getankt“. Danach habe er sich wegen seiner Alkohol- und Drogenprobleme in psychiatrische Behandlung begeben, strebe jetzt eine Ausbildung an, erzählte der im betreuten Wohnen Lebende.
„Den größten Raum in diesem Verfahren nahm die Verlesung der Vorstrafen ein“, resümierte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. „Die Angeklagten waren geständig. Allerdings wurden sie auf frischer Tat ertappt, sodass ihnen nichts anderes übrig blieb.“ Er sprach von zwei jungen Männern, die offensichtlich nicht gewillt seien, sich an Recht und Ordnung zu halten. Im konkreten Fall sei die Schwere der Schuld jedoch so gering, dass die Freiheitsstrafe nicht vollstreckt werden müsse. „Zivilrechtlich werden Sie den Schaden aber begleichen müssen“, gab er den Angeklagten mit auf den Weg. „Sie können für sehr lange Zeit ins Gefängnis wandern, wenn Sie erneut gegen die Auflagen verstoßen. Dann werden die bereits verhängten Bewährungsstrafen mit Sicherheit auch widerrufen“, warnte Amtsrichter Eckardt. (*Namen geändert.) Hoga
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