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HINTERGRUND: Land gegen längere Kündigungsfrist

Für die Stadt Potsdam sieht die brandenburgische Landesregierung derzeit keinen Bedarf, die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verlängern. Das hat die Stadtverwaltung auf Anfrage der Fraktion Die Andere erklärt.

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Für die Stadt Potsdam sieht die brandenburgische Landesregierung derzeit keinen Bedarf, die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verlängern. Das hat die Stadtverwaltung auf Anfrage der Fraktion Die Andere erklärt. Der bestehende Kündigungsschutz von drei Jahren sei nach Ansicht des Landes ausreichend – und eine Verlängerung dieses Zeitraums auf bis zu zehn Jahre nicht geeignet, den Potsdamer Wohnungsmarkt, speziell im Bereich der einkommensschwachen Haushalte, zu entspannen. Die Position des Landes habe sich bisher nicht durch Statistiken entkräften lassen – laut Bauaufsichtsbehörde habe es in den vergangenen Jahren keinen Trend hin zu einem Anstieg von entsprechenden Umwandlungen gegeben. Daher werde anderen Initiativen zur Sicherung von Mietwohnraum derzeit eine höhere Priorität eingeräumt, so die Stadtverwaltung. Genaue Zahlen werden nicht genannt. Die Andere kritisierte in einer Erklärung, im benachbarten rot-schwarz regierten Berlin sei die Kündigungsausschlussfrist längst per Rechtsverordnung für das gesamte Stadtgebiet auf die Maximalfrist von zehn Jahren angehoben. Insofern sei es unverständlich, dass sich die rot-rote Landesregierung in Brandenburg diesem Instrument zur Drosselung der Mieten verweigere. Im März hatten die Stadtverordneten auf Antrag von Die Andere beschlossen, dass sich die Stadt für eine längere Sperrfrist für Kündigungen einsetzen soll – solche Regelungen hatte die frühere schwarz-gelbe Bundesregierung 2012 möglich gemacht. HK

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