Landeshauptstadt: Landnahme für Radweg nach Grube
Landesbetrieb verschickt Kaufangebote an Eigentümer / Bisheriges Verfahren kritisiert
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Bornim – Für den Radweg von Bornim nach Grube müssen einige Eigentümer Randstreifen ihres Ackerlandes abtreten. „Der Radweg ist für die Bewohner von Grube, besonders für die älteren Schulkinder, dringend notwendig“, wirbt Ortsbeiratsmitglied Wolfgang Schwerike um Verständnis. Auf einer Bürgerversammlung Mittwochabend im Bürgerhaus Bornim ließ Frank Schmidt, Bereichsleiter beim Landesbetrieb Straßenwesen, informieren, dass in den nächsten 14 Tagen die Schreiben mit den Kaufpreisangeboten an die Betroffenen versandt werden.
Klaus Rietz aus Bornim kritisiert das bisherige Verfahren. Er hätte sich Verhandlungen mit den Eigentümern „auf Augenhöhe“ gewünscht. Hingegen seien die Betreffenden im vergangenen Jahr angeschrieben und zu einer Einverständniserklärung aufgefordert worden. „Damit werden Widerstände gegen den Radweg aufgebaut, die gar nicht vorhanden sind“, sagt Rietz. Allerdings geht es offensichtlich auch um den Kaufpreis. „Es geht um den Preis für Grundstücke, die niemand verkaufen will“, beschreibt Rietz die Situation. Außerdem müsste der Vorhabenträger sagen, wo er Ausgleichsmaßnahmen vornehmen will.
Laut Schmidt seien zehn Eigentümer und zwei Erbengemeinschaften von der „Landnahme“ betroffen. Nach der Gesetzeslage müssen diese in den Kaufvertrag einwilligen. Auch Klagen hätten wenig Aussicht auf Erfolg. „Ich habe noch nie erlebt, dass in vergleichbaren Fällen der Grundstückseigner Recht bekam“, sagt der Bereichsleiter. Und: „Das würde den Bau nur verzögern.“
Nach den Planungen des Landesbetriebes ist der Wegebau im nächsten Jahr vorgesehen. Die hierfür notwendigen Gelder in Höhe von 850 000 Euro stehen bereits zur Verfügung. Das betreffende Radwegestück entlang der Landesstraße 902 hat eine Länge von drei Kilometern. Zur Querung müssen außerdem zwei „Inseln“ gebaut werden. Obwohl der einseitige Radweg nur eine Breite von zwei Metern aufweist, werden mit Rand- und Arbeitsstreifen acht Meter beansprucht. Die hierfür von den Eigentümern abzugebenden Ackerflächen bewegen sich zwischen 70 und 2 600 Quadratmetern. Schmidt macht klar, dass es für den Grunderwerb praktisch keinen Verhandlungsspielraum gebe: „Wir kaufen nur Randstreifen.“ Das Land dürfe die Flächen nur zum Bodenrichtwert ankaufen. Bei landwirtschaftlichen Flächen komme unter Umständen ein „Ertragsanteil“ hinzu. „Reich werden kann dabei niemand“, war zu hören, da der Bodenrichtwert höchstens 50 Cent betrage. Dirk Volkmann vom Bereich Verkehrsplanung der Stadtverwaltung sieht vor allem den Vorteil für die Allgemeinheit: „Damit wird eine der letzten Lücken im Radwegenetz geschlossen.“
Für die Anlieger bringt der Wegebau keine zusätzlichen Kosten durch ein Umlageverfahren. Schmidt sichert ferner zu, dass die Grundstückszufahrten an die neuen Bedingungen „angepasst“ werden. Günter Schenke
Günter Schenke
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