Landeshauptstadt: Lärmklage gegen Landesfest
Potsdamer wirft der Stadt vor, „Freifahrtschein“ erteilt zu haben
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Potsdamer wirft der Stadt vor, „Freifahrtschein“ erteilt zu haben Bornstedt. Hat die Potsdamer Stadtverwaltung der Landesregierung für ihr Fest im Krongut Bornstedt einen „Freifahrtschein“ erteilt? Diese Vermutung hegt der Potsdamer Hans-Henrich Stiehl. Am Abend des Festes am 26. Juni habe er sich durch den Lärm, der von Bornstedt bis zu seiner Wohnung in die Lennéstraße gedrungen sei, erheblich gestört gefühlt. Er habe den Fernseher lauter drehen müssen und später nicht schlafen können. Gegen 23.30 Uhr habe er die Polizei angerufen – unter der 110. Zwei Minuten lang, sagt Stiehl, habe dort niemand geantwortet. Der Polizist, der schließlich den Anruf entgegennahm, habe ihm erklärt, die Wartezeit hänge mit den vielen Beschwerden über die Lärmbelästigung aus Bornstedt zusammen. Dagegen könne die Polizei aber nichts unternehmen. Schließlich gebe es für die Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung – und außerdem seien Ministerpräsident und Oberbürgermeister selbst vor Ort. Doch er könne beim Ordnungsamt Anzeige erstatten. Diesen Rat der Polizei befolgte Stiehl. Postwendend bekam er Antwort aus dem Bereich Umwelt und Natur: Das Verfahren sei eingestellt, für einen „Verstoß gegen die Auflagen der Ausnahmegenehmigung, nämlich u.a. unbeteiligte Personen nicht unzumutbar zu belästigen“ lägen keine Anhaltspunkte vor. Dass Anwohner gewissen, „jedoch zumutbaren Belästigungen“ ausgesetzt seien, sei unvermeidbar. Deshalb werde die Stadt weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen. Laut Landesimmissionsschutzgesetz sollen Ausnahmegenehmigungen mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden. In der Genehmigung der Stadt für das Landesregierungsfest ist davon aber konkret nichts zu lesen. „Die Lautstärke ist so zu bemessen, dass unbeteiligte Personen nicht unzumutbar belästigt werden“, heißt es. Von einem so genannten „Pegelbegrenzer“, bei dem die Regler der Verstärkeranlage plombiert werden und es damit unmöglich wird, die Lautstärke voll aufzudrehen, ist keine Rede. Ein „Fehlverhalten“ der Musiker sei dadurch nicht auszuschließen, so ein Fachmann einer anderen Behörde. Ob das Fest zu laut war, könne im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. Bei der Stadt sei sonst keine einzige Beschwerde eingegangen, sagte Rathaus-Sprecherin Regina Thielemann. Zudem habe man mit dem Anzeigenerstatter ein Gespräch geführt. Stiehls Vermutung, richtige Ermittlungen seien aufgrund seiner Anzeige gar nicht aufgenommen worden, konnte man dabei aber offensichtlich nicht ausräumen. Auch dass die Stadt meint, niemand sei unzumutbar belästigt worden, versteht Stiehl nicht. Bei der Polizei hätte sich zahlreiche Potsdamer beschwert. Das sei jetzt nicht mehr nachzuvollziehen, so Polizeisprecherin Angelika Christen: „Es gab Anrufe wegen Lärms. Aber die 110-Bänder werden gelöscht, wenn es keinen Polizeieinsatz gab.“ Stiehl möchte vor allem eines erreichen: „Die Stadt darf nicht einfach sagen, das machen wir wieder so.“ SCH
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