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Landeshauptstadt: Laserstrahl im Salat

624 Beanstandungen bei Lebensmittelüberwachungen 2003 in Potsdam

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624 Beanstandungen bei Lebensmittelüberwachungen 2003 in Potsdam Von Günter Schenke Laser-Thermometer und Taschenlampe sind die wichtigsten Utensilien, welche Lebensmittelkontrolleure mit sich führen. 2986 derartige Kontrollen fanden im vergangenen Jahr in Potsdam statt; in 629 Betrieben gab es Beanstandungen. So ergab die Temperaturmessung in einem Verkaufstresen, dass der Geflügelsalat eine Temperatur von 18 Grad Celsius hatte, vorgeschrieben sind jedoch sieben Grad. Im Hof desselben Betriebes fand der Inspektor angetaute Verkaufsware und das Ableuchten von Ecken und Zwischenräumen förderte Mängel bei der Reinigung zu Tage. „Solche Dinge können für uns Anlass sein, ein Bußgeld zu verhängen“, berichtet Monika Lenius, die in der Stadtverwaltung für die Koordinierung der Lebensmittelüberwachung zuständig ist. 16 Bußgelder seien 2003 verhängt worden – vor allem wenn die Dinge nach vorhergehenden Verwarnungen nicht abgestellt wurden. Schabenbefall in einer Gaststätte oder Küche, das Fehlen eines Handwaschbeckens im Imbissstand oder Schimmel an den Wänden können für die Kontrolleure Anlass sein, durchzugreifen. „Es geht uns jeden Tag um den Schutz des Verbrauchers“, sagt die Leiterin der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Dr. Renate Lehmann. Anlässlich des europaweiten „Tages des Verbrauchers“ am 15. März berichtete sie gemeinsam mit der Beigeordneten Elona Müller gestern über die Aktivitäten in der Stadt. Ein Tierarzt, zwei Lebensmittelchemiker, ein Lebensmitteltechnologe und vier Lebensmittelkontrolleure sorgen in Potsdam für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Je nach Art des Betriebes gibt es zwei bis vier Pflichtkontrollen pro Jahr. Ohne Vorwarnung kontrolliert das Amt jeden Betrieb, der Lebensmittel, Zusatzstoffe, kosmetische Mittel sowie Bedarfsgegenstände herstellt oder damit zu tun hat. Dazu zählen Groß- und Einzelhändler, Lebensmittelunternehmen, Gaststätten, Imbisse, Kantinen und Wochenmärkte. Trotz regelmäßiger Kontrollen ist die Zahl von Beanstandungen beachtlich. Immerhin erließ das Überwachungsamt 77 Ordnungsverfügungen, sprach 27 Verwarnungen aus und erhob 73 Verwarngelder. Von letztem Mittel muss zum Beispiel Gebrauch gemacht werden, wenn in der Küche geraucht oder ohne Gesundheitsbescheinigung gearbeitet wird. Maximales Bußgeld waren 400 Euro, das Gesetz sieht immerhin bis zu 25000 Euro vor. Wenn der Kontrolleur einen Mangel feststellt, gibt es seitens des Amtes eine schriftliche Aufforderung, diesen zu beseitigen. Es kann sich im einfachen Fällen um eine defekte Kühlschrankdichtung oder um abblätternde Farbe an den Wänden handeln. 952 solcher Aufforderungen wurden im vergangenen Jahr verschickt. Und es kam zu sieben Straftatbeständen beim Umgang mit Lebensmitteln. In einem Fall wollte eine Catering-Firma verdorbenes Mittagessen an ein Altenheim ausliefern, was zum Glück nicht geschah und in einem anderen lagerte ein Pizza-Hersteller mit rohen Eiern hergestellte Salatsoße länger als 24 Stunden. Die meisten Probleme gibt es an Imbissständen, berichtet Monika Lenius. Viele der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten wenig Erfahrungen mit der Einhaltung hygienischer Vorschriften. Oft reiche ein vierstündiger IHK-Kurs, um solch ein Geschäft betreiben zu dürfen. Es würden dort verhältnismäßig viele Lebensmittel vorrätig gehalten und aus wirtschaftlichen Gründen seien die Betreiber bestrebt, möglichst wenig wegzuwerfen.

Günter Schenke

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