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Aus dem GERICHTSSAAL: Laufleistung des BMW frisiert?

Hauptbelastungszeuge fehlte / Fortsetzung: 6. August

Stand:

Die Staatsanwaltschaft bezichtigt Manfred M. (57, Name geändert) des Betruges. Der Diplom-Ingenieur für Energietechnik soll im September 2003 für 42 Monate bei einem Babelsberger Autohaus einen hochwertigen BMW geleast haben. Für diese Zeit wurde eine Laufleistung von 105 000 Kilometern vereinbart. Für jeden weiteren Kilometer sollten 9,13 Cent inklusive Mehrwertsteuer fällig werden. Als der Leasingvertrag für die Nobelkarosse im März 2007 endete, wies der Tacho exakt 112 440 gefahrene Kilometer aus. In Wahrheit – so die Anklageschrift – habe der BMW mindestens 42 000 Kilometer mehr zurückgelegt. Durch die offensichtliche Manipulation des Kilometerstandes soll Manfred M. über 4 300 Euro gespart haben.

Der als Energieberater tätige Angeklagte lässt über seinen Verteidiger erklären, er sei sich keiner Schuld bewusst. Deshalb sind die Zeugen gefragt. Olaf B. (44) Kfz-Meister in der Werkstatt, in der Manfred M. den BMW regelmäßig warten ließ, glaubt: „Bei den modernen Fahrzeugen kann man den Kilometerstand nicht verheimlichen. Die Daten sind in einen zentralen Rechner eingebrannt.“ Anhand des Bordcomputers könne man jederzeit erkennen, ob etwas frisiert worden sei. Werkstattleiter Klaus-Dieter K. (57) erklärt allerdings: „Man kann den Kilometerstand ändern. Das wäre bei diesem Fahrzeug auch möglich gewesen. Es gibt Anbieter, die so etwas machen. Die geben sich in der Öffentlichkeit aber nicht zu erkennen.“ Eine Manipulation der Laufleistung lasse sich am ehesten am Zustand der Verschleißteile erkennen. Wolle man professionell vorgehen, müsse man diese austauschen. Am Tag der letzten Durchsicht des BMW habe der Angeklagte das Serviceheft nicht dabeigehabt. Einige Tage später sei Manfred M. – er war damals stiller Teilhaber in dieser Werkstatt – erschienen. Da hatte er die entsprechende Seite selbst ausgefüllt. „Meine Mitarbeiterin hat sie dann im guten Glauben unterschrieben und abgestempelt.“ Lutz H. (39), damals Betriebsleiter in der Niederlassung des BMW-Autohauses, erinnert sich: „Der Leasingvertrag war ausgelaufen, das Fahrzeug wurde durch den Leasingnehmer Manfred M. verkauft. Nach geraumer Zeit rief der Käufer bei uns an und erklärte, der Kilometerstand könne nicht stimmen.“ Das BMW-Autohaus verwies ihn an Manfred M.

Der vermeintlich Geprellte erscheint trotz Ladung nicht zur Verhandlung. Er ist ein wichtiger Zeuge, ohne ihn kann es kein Urteil geben. Das Gericht erlegt ihm ein Ordnungsgeld von 200 Euro auf. Der Verteidiger regt an, das Verfahren gegen Manfred M. einzustellen. Der Staatsanwalt ist dagegen, die Richterin auch. Sie stellen klar: Ohne Geständnis gibt es so ein Entgegenkommen nicht. Die Verhandlung wird am 6. August fortgesetzt. Hoga

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