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Ehefrau ins Koma geprügelt: Lebenslange Haft für versuchten Hantel-Mord

Achtmal hat ein Familienvater mit einer Stahlhantel auf den Kopf seiner Frau eingeschlagen. Wie durch ein Wunder überlebte sie, liegt aber ohne Hoffnung auf Besserung im Koma. Jetzt hat der Täter seine Strafe erhalten.

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Potsdam - Weil er seine Frau mit einer Hantel ins Koma geprügelt hat, ist ein Potsdamer Familienvater zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 34-Jährige hatte vor dem Landgericht Potsdam gestanden, immer wieder auf die 38-Jährige eingeschlagen zu haben. Das Gericht wertete dies am Donnerstag als versuchten Mord. Die Richter verurteilten den Mann, 300 000 Euro Schmerzensgeld an seine Frau sowie 500 Euro monatliche Rente zu zahlen.

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Die Chinesin liegt seit der Tat im Wachkoma. "Der Frau ist das Leben genommen worden, ohne sie zu töten", erklärte Richter Frank Tiemann in der Urteilsbegründung.

Hintergrund der Gewalttat war ein ständiger Streit um die Erziehung der Kinder, der im Juli 2013 eskalierte. Nach einem Termin beim Jugendamt entlud sich sein "aufgestauter Hass" gegenüber der Chinesin, sagte Tiemann. Sie sei Schuld, dass die Kinder missraten seien, dass kein Geld im Haus sei, dass er sein Studium nicht geschafft habe. Während das Opfer in der gemeinsamen Wohnung auf dem Sofa mit den Kindern saß, holte er aus dem Arbeitszimmer eine 16,5 Kilo schwere Hantel, rannte er ins Wohnzimmer und schlug insgesamt achtmal auf die wehrlose Frau ein.

Im Prozess gab der 34-Jährige an, dass er seine Kinder von "so einer fruchtbaren Frau befreien" wollte. Richter Tiemann saß Heimtücke und niedrige Beweggründe gegeben. Die Tat sei von einer absoluten Kühle durchzogen. "Man kann nicht nachvollziehen, was den Angeklagten zur Tat getrieben hat", sagte Tiemann. Zwar sei bei ihm vor zehn Jahren eine psychische Störung diagnostiziert worden. Ein Gutachter erklärte den Angeklagten für voll schulfähig. Irrational bleibe das absolut brutale Vorgehen aber dennoch.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung beantragt. Dies wies Tiemann mit Vehemenz zurück. "Seine Schuld wiegt genauso schwer, als wenn die Tat vollendet hätte." Deshalb sei nur lebenslange Haft gerechtfertigt. (dpa)

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