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Landeshauptstadt: Lebensversicherungen nicht übereilt kündigen

Künftige Bezieher von Arbeitslosengeld II oft besser gestellt

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Künftige Bezieher von Arbeitslosengeld II oft besser gestellt Unternehmen der Versicherungsbranche und Verbraucherverbände raten davon ab, bestehende Lebensversicherungen im Hinblick auf die künftigen Hartz-IV-Regelungen zu kündigen. Nur sehr wenige Kunden seien wirklich betroffen. Künftige Bezieher von Arbeitslosengeld II dürften mehr Vermögen behalten als heutige Sozialhilfeempfänger und seien damit sogar besser gestellt, erklärte Lilo Blunck, die Geschäftsführerin des Bundes des Versicherten (BdV), in der vergangenen Woche in Henstedt-Ulzburg. Volksfürsorge-Sprecher Wolfgang Otte erklärte, vor allem Verträge, die erst vor kurzem abgeschlossen wurden, seien von den Hartz-IV-Regelungen nicht betroffen. Wer vorzeitig seine Lebensversicherung kündige, müsse oft Verluste in Kauf nehmen. „Die Kunden sind sehr verunsichert“, sagte Otte. „In zwei von drei Beratungsgesprächen wird das Thema zumindest angeschnitten.“ Von einer Kündigungswelle bei Kapital-Lebensversicherungen könne jedoch keine Rede sein. Die Storno-Quote der Volksfürsorge, die im vergangenen Jahr bei 6,2 Prozent lag, sei in den ersten acht Monaten dieses Jahres leicht auf 6,4 Prozent geklettert, was jedoch keine deutliche Steigerung bedeute. Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Berlin (GDV) hat von einer angeblichen Kündigungswelle nichts mitbekommen. Die bisherigen Zahlen rechtfertigten eine solche Tendenz nicht, sagte GDV-Sprecher Stephan Gelhausen. „Erst gegen Ende dieses, Anfang nächsten Jahres wissen wir mehr.“ Nach den bisherigen Hartz-IV-Regelungen, die möglicherweise noch verändert werden, dürfen die Bezieher von Arbeitslosengeld II eigenes Vermögen von 200 Euro je Lebensjahr behalten. Dazu kommt ein weiterer Freibetrag in gleicher Höhe, wenn das Vermögen der Alterssicherung dient, also erst mit dem Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung steht. Bei einem Ehepaar, dessen Partner beide 55 Jahre alt sind, werden somit Lebensversicherungen im Wert von 44 000 Euro nicht als Vermögen angerechnet. „Wir empfehlen im Zweifelsfall, eine Lebensversicherung so umzuwidmen, dass sie der Altersvorsorge dient“, sagte Blunck. Die Unternehmen der Versicherungsbranche werben gegenwärtig massiv für den Abschluss von Kapital-Lebensversicherungen, weil nur noch für Verträge aus dem laufenden Jahr die Erträge steuerfrei ausgezahlt werden. Bei der Volksfürsorge wurden deshalb im August so viele Verträge abgeschlossen wie seit Jahren nicht mehr. Die Verbraucherverbände wie der BdV raten dagegen von dem Produkt Kapital-Lebensversicherung generell ab, ob mit oder ohne Steuerfreiheit. Es sei zu teuer, unflexibel und renditeschwach. dpa/PNN

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