Landeshauptstadt: Leguan, Ratten und Mehlwürmer nicht bezahlt
Einspruch gegen Strafbefehl/Einstige Zoohändlerin vomVorwurf des Betruges freigesprochen
Stand:
Einspruch gegen Strafbefehl/Einstige Zoohändlerin vomVorwurf des Betruges freigesprochen AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Nein, sie sei keine Betrügerin, beteuert Gertraud S. (44) vor Gericht. Doch genau das legte ihr die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zur Last. Die Ermittlungsbehörde ging davon aus, dass die einstige Betreiberin mehrerer Zoohandlungen im August 2001 bei einer Import-/Exportfirma u. a. einen grünen Leguan, Ratten, Mehlwürmer und diverse Futtermittel bestellte, jedoch nicht die Absicht hegte, die Rechnung über 534 Euro zu begleichen. Gegen diese Anschuldigung legte Gertraud S. Einspruch ein, und – um es vorweg zu sagen – sie hatte Erfolg. Demnächst muss sie sich wegen des Vorwurfs, in der Kaiser-Friedrich-Straße sowie in der Mühlenstraße Tierhandlungen betrieben zu haben, in denen Katzen, Kaninchen, Ratten, Mäuse und Vögel in einem völlig verwahrlosten Zustand gehalten worden sein sollen, was Tierschützer und die Presse auf den Plan rief, verantworten. Gertraud S. bestreitet dies. Ob auch jener Prozess so glimpflich ausgeht, bleibt abzuwarten. Zurück zur Betrugs-Anklage: Zehn Jahre handelte die Potsdamerin mit Tieren samt Zubehör. Gut die Hälfte der Zeit bezog sie ihre Ware bei besagter Firma. Stets, so ihre Aussage während der gestrigen Verhandlung, habe sie alle Rechnungen pünktlich bezahlt. Dann begannen die Geschäfte schlechter zu laufen. Die Unternehmerin nennt Straßenbauarbeiten, die den Kunden den Zugang zu ihren Läden versperrten, eine langwierige Erkrankung, aber auch den „Boykott der Tierschützer und Journalisten“, der darin mündete, dass ihr die Genehmigung zum Betreiben von Zoohandlungen untersagt wurde, als Ursache. So sei sie schließlich in eine finanzielle Schieflage geraten. „Sie sind von der Firma gemahnt worden“, wirft Amtsrichterin Kerstin Devriel ein. „Warum haben Sie sich nicht wenigstens gerührt und Ratenzahlung vereinbart? Ist die Rechnung inzwischen beglichen?“ Die Angeklagte schüttelt den Kopf. Die Buchhalterin des geprellten Unternehmens bestätigt, Gertraud S. sei eine langjährige Kundin gewesen, die es – bis auf dieses eine Mal – mit ihrer Zahlungspflicht genau genommen habe. Auf die ihr zugeschickte Mahnung habe sie nicht reagiert, in einem Telefongespräch Anfang Dezember 2001 allerdings zugesagt, das Geld zu überweisen, nachdem dringend erwartete Außenstände bei ihr eingegangen seien. Passiert sei aber nichts. „Der Strafbefehl ging davon aus, dass die Angeklagte bei der Warenbestellung bereits wusste, nicht zahlen zu können. Das ist ihr nun nicht mehr mit der nötigen Gewissheit nachzuweisen“, so der Staatsanwalt. Das sieht das Gericht ebenso. Die Ex-Zoohändlerin verlässt den Gerichtssaal als freie Frau.
Gabriele Hohenstein
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: